#71: Wilde Ehe und Haus bauen? Das müssen Sie wissen!

Sie haben mit Ihrem Partner ein Haus gebaut und sind nicht verheiratet. Stirbt Ihr Partner, behandelt Sie das Gesetz wie einen Fremden. Das bedeutet: Wenn es nicht explizit im Testament eingetragen ist, erben Sie nichts. Sie könnten sogar Ihr gemeinsames Heim verlieren!

Zudem ist der Steuerfreibetrag wesentlich (!) geringer als bei verheirateten Bauherren. Es wird (fast) immer Erbschaftssteuer fällig.

Wir verraten, wie Sie in der „wilden Ehe“ vorsorgen und wie Sie die Erbschaftssteuer bezahlen können. Außerdem erfahren Sie: Warum ist das Nießbrauchrecht besser als ein lebenslanges Wohnrecht? Warum ist die Lebensversicherung in der wilden Ehe (fast) noch wichtiger als bei verheirateten Paaren? Worauf müssen Selbstständige nochmals genau schauen?

19.11.2025

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