Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden lässt sich langfristig nur mit einiger Arbeit erfüllen. Nicht allein wegen des finanziellen Aufwands, sondern weil die eigene Immobilie möglichst lange Freude bereiten soll. Regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Instandhaltungen gehören deswegen zum Traum vom Eigenheim dazu, um seinen Wert zu erhalten – ganz gleich, ob es sich dabei um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.
Im Prinzip handelt es sich bei der Instandhaltung um eine Maßnahme, mit der der Soll-Zustand eines Gebäudes bewahrt oder wiederhergestellt werden soll. Im Detail stehen hinter dem Begriff allerdings verschiedene Bereiche, die insgesamt aber demselben, übergreifenden Ziel dienen.
Ein Eigenheim kann auf unterschiedliche Weise von Wert sein: So ist es eine Wertanlage größeren Umfangs, sollte beim Bau oder Erwerb ein späterer Verkauf eingeplant sein. Viel wichtiger ist aber der Wert, den Haus oder Wohnung für die Lebensqualität haben – als Zuhause für die Familie, als Lebensmittelpunkt, als Rückzugsort.
Die Wohnqualität hängt dabei unmittelbar mit der Gebäudequalität zusammen. Das muss nicht zwingend an hochwertigster Innenausstattung liegen, sondern in erster Linie am Zustand des Gebäudes sowie der technischen Ausstattung.
Schon um Wohn- und Gebäudequalität gleichermaßen erhalten zu können, sind Instandhaltungen gewissermaßen Pflicht – bei der unter Umständen sogar gesetzliche Vorgaben (etwa das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot in § 177 des Baugesetzbuchs) greifen. Die Verpflichtung zur Instandhaltung hat darüber hinaus handfeste finanzielle Gründe: Der Immobilienkauf oder Neubau an sich stellt bereits eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die sich durch Nachlässigkeiten bei der Pflege nur noch erhöhen würden.
Es gilt daher, durch regelmäßige Inspektionen den Erneuerungsbedarf zu prüfen, um rechtzeitig Schäden vorbeugen und umso höhere Kosten vermeiden zu können. Überhaupt werden die Kosten besser planbar, wenn etwa der Zustand und die mittlere Lebensdauer der verwendeten Materialien bekannt sind. Gleichzeitig haben Eigentümer damit immer einen Überblick über den aktuellen Wert ihrer Immobilie.
Die Prüfung von Alterungs- oder Verschleißerscheinungen bis hin zum möglichen Funktionsverlust ist daher aus vielen Gründen als notwendig geboten. Dazugehörige Unterlagen müssen dem Bauherren gemäß des neuen Bauvertragsrechts ebenso wie andere Dokumente von den ausführenden Unternehmen vorgelegt werden. Das ist nicht zuletzt dann sinnvoll, wenn Sachverständige eingeschaltet werden sollen.
Allgemeinhin und entsprechend der DIN 31051 muss Instandhaltung als Oberbegriff verstanden werden. Darunter sind sämtliche zugehörigen Bereiche zusammengefasst, die wiederum nicht nur begrifflich voneinander getrennt werden müssen. Um sowohl den Soll-Zustand eines Gebäudes erhalten bzw. wiederherstellen, als auch den Ist-Zustand zu erfassen und beurteilen zu können, gehören Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen sowie Verbesserungen in den Rahmen einer allgemeinen Instandhaltung.
Weitere Elemente der Instandhaltung sind:
Im allgemeinen Sprachgebrauch verwischen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Maßnahmen häufig. Missverständnisse bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen sind dadurch nicht ausgeschlossen, dabei wird gerade in der Wohnungswirtschaft sehr genau zwischen den unterschiedlichen Bereichen getrennt. Für eine möglichst präzise Beschreibung ist allerdings empfehlenswert, die Begriffsdefinitionen zu kennen.
Unter anderem ist die begriffliche Genauigkeit auch dann wichtig, wenn Instandhaltungsverträge abgeschlossen werden. Die Grundbegriffe rund um die Instandhaltung, inklusive der technischen und administrativen Bereiche sowie des Managementbereichs sind in der „DIN EN 13306 Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung“ (derzeit gültige Fassung: DIN EN 13306 | 2018-02) festgelegt.
In der bereits erwähnten DIN 31051 werden überdies die Begrifflichkeiten und Grundmaßnahmen der Instandhaltung weiter erläutert. Die aktuelle Version, die unter anderem eine Anpassung der Begriffe an die gültige Ausgabe der DIN EN 13306 enthält, läuft unter der Kennzeichnung DIN 31051 | 2018-09.
Hinsichtlich der Kostenermittlung ist die „DIN 276 Kosten im Bauwesen“ interessant, da sie neben Neu- und Umbauten auch Modernisierungen berücksichtigt. Instandsetzungskosten für Gebäude behandelt die „DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau“, mit der sich Nutzungskosten wie Lebenszykluskosten ermitteln und planen lassen. Mit der VDI-Richtlinie 2067 („Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen – Grundlagen und Kostenberechnung“) lassen sich zudem die kapital-, bedarfs- und betriebsgebundenen sowie sonstige Kosten für alle Gebäude ermitteln.
Unter Umständen ist es außerdem sinnvoll, sich mit kommunalen Richtlinien für Modernisierungen und Instandsetzungen zu befassen. Darin enthalten sind meist die notwendigen Voraussetzungen, um Fördergelder für dahingehende Maßnahmen zu beantragen.
Aus verschiedenen Gründen haben die im Haus verwendeten Materialien eine unterschiedlich lange Lebensdauer. Das kann an der grundsätzlichen Robustheit des Materials selbst liegen oder an verschieden starkem Verschleiß. Unterm Strich bedeutet das, dass bei manchen Bauteilen häufiger der Zustand kontrolliert werden muss als bei anderen.
Als Richtwert für die Gesamtnutzungsdauer eines Wohnhauses – bei normaler Nutzung – werden 80 bis 100 Jahre veranschlagt. In der Praxis liegt diese in einem Großteil der Fälle deutlich höher. Die einzelnen Bauteile und Materialien wiederum weisen eine sehr unterschiedliche mittlere Lebensdauer vor.
Am langlebigsten sind logischerweise die Teile, die für den „Zusammenhalt“ des Hauses verantwortlich sind: Beispielsweise halten Fundamente, Keller-, Innen- und Außenwände, Geschossdecken sowie Dachkonstruktionen laut Angaben des Bundesbauministeriums durchschnittlich 80 Jahre. Unter den Baumaterialien kommen Keramikfliesen, Natur-, Werk- und Kunststein sowie Innenputz und Verbundestrich auf dieselbe Lebensdauer.
Abweichungen von diesen Durchschnittswerten sind normal, denn über die Lebensdauer von Bauteilen und –materialien bestimmt eine Vielzahl von Faktoren. Dazu gehören die Qualität und Verarbeitung ebenso wie die Beanspruchung – bei außen gelegenen Bauteilen spielen etwa die Witterungsverhältnisse eine erhebliche Rolle. Daraus ergeben sich wiederum sehr unterschiedliche Intervalle für eine Überprüfung des Zustands.
Es stellt sich dabei die Frage, welche Zeiträume für welche Gebäudeteile, Anlagen und Materialien am besten geeignet sind, um rechtzeitig Mängel entdecken und weitreichenderen Schäden vorbeugen zu können.
Eine grobe Orientierung bietet dabei der Bauherren-Schutzbund e.V., der für einige ausgewählte Bauteile und Materialien Empfehlungen für die regelmäßigen Inspektionen ausgibt.
Sinnvoll ist es, bei der Kontrolle die einzelnen Bereiche des Hauses nacheinander durchzugehen. Auf diese Weise erhält jeder Bauteil die notwendige Aufmerksamkeit, so dass keine kleineren Mängel oder größeren Schäden unbemerkt bleiben.
Eine große Hilfe bei diesem systematischen Vorgehen sind jeweilige Checklisten, worauf im gerade kontrollierten Bereich besonders geachtet werden sollte. Das sind sie nicht zuletzt deswegen, weil die zu begutachtenden Bauteile ihrerseits eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelteile vorweisen können.
Dächer sind heutzutage aus pflegeleichten und robusten Materialien gebaut, nichtsdestotrotz bleibt der Dachbereich sensibel. Schäden an Dachziegeln, Dämmung oder Fallrohren können schwerwiegende Folgen haben, von denen eben nicht allein das Dach betroffen ist. Auf diese Aspekte ist daher zu achten:
Generell sind Beschädigungen oder Alterungserscheinungen, durch die Feuchtigkeit in die Dachkonstruktion eindringen kann, die größte Gefahr. Schon geringfügige Undichtigkeiten, an Anschlussstellen, der Schornsteineinfassung, dem Traufkasten oder dergleichen können bei Nichtbeachtung gravierende Folgen haben, die letztlich weitreichende Instandhaltungsarbeiten notwendig machen. Alternativ geben Sie im Rahmen eines Wartungsvertrages für Dachflächen die regelmäßige Pflege und Wartung in fachmännische Hände, damit wirklich alle notwendigen Arbeiten innerhalb sinnvoller Intervalle erledigt werden.
Bei Fenstern und Außentüren sorgen Temperaturunterschiede und Wetter- wie Umwelteinflüsse für eine hohe Beanspruchung, die durch die mechanische Belastung durch häufiges Öffnen und Schließen noch weiter gesteigert wird. Wie schon beim Dach geht es auch im Fall von Fenstern und Türen darum, regelmäßig zu überprüfen, ob Anschlussfugen noch dicht sind und wirkungsvoll vor eindringender Feuchtigkeit schützen.
Witterungs- und Umwelteinflüsse sind auch die Faktoren, die bei den Fassaden und dem Haussockel in erster Linie für Beschädigungen und Mängel hervorrufen. Die Folgen äußern sich auf verschiedene Weise und sind in ihrer Beseitigung unterschiedlich aufwändig:
Im Grunde sind alle potenziellen Bereiche, in denen Feuchtigkeit eindringen kann, umgehend auszubessern. Das gilt für Risse ebenso wie für Schäden am Putz (etwa frostbedingte Abplatzungen). Dem Gebäudesockel sollten Sie außerdem höchste Aufmerksamkeit zukommen lassen, da er neben den äußeren Einflüssen auch aufsteigender Feuchtigkeit, Spritzwasser etc. ausgesetzt ist. Er bedarf deshalb eines besonderen Schutzes, der im Idealfall bereits bei der Planung einkalkuliert wurde.
Sollte absehbar sein, dass an Fassade und Sockel Teilreparaturen in größerem Umfang anfallen, ist eventuell eine weitreichendere Maßnahme eine sinnvolle Alternative. Denkbar wäre beispielsweise eine Fassadenverkleidung. Im Gegensatz zu kleineren Instandhaltungsmaßnahmen vergrößert sich der finanzielle Aufwand damit erheblich, dazu kommt die Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung. Außerdem erlebt das Gebäude dadurch eine einschneidende optische Veränderung.
Für beide Gebäudeteile gelten hohe Ansprüche an die Dichtigkeit, da ansonsten – wie bei einem Flachdach – Feuchtigkeitsschäden drohen. Im schlimmsten Fall wird davon sogar die tragende Konstruktion in Mitleidenschaft gezogen. Priorität bei der Kontrolle sollten daher haben:
Brüstung und/oder Geländer, da Beschädigungen einen erheblichen Risikofaktor darstellen – nicht nur für die Bewohner.
Bei modernen Neubauten wird häufig auf einen Keller verzichtet, hier sollte dennoch die Bodenplatte regelmäßig überprüft werden. Bei Gebäuden mit Keller ist dieser unbedingt mit in die Kontrollen einzubeziehen, da eindringende Feuchtigkeit ansonsten unbemerkt Schäden verursachen kann. Folgende Punkte gehören dabei auf Ihre Checkliste:
Ergibt der Check des Kellers tatsächlich Feuchtigkeitsschäden, dürfte der Grund in den meisten Fällen bei den Abdichtungen oder Sperrschichten zu finden sein. Daher müssen diese unbedingt zuerst ersetzt oder repariert werden.
Heizen ist ein Kostenfaktor und bleibt es auch bei modernen Heizungsanlagen. Denn selbst wenn diese im Vergleich zu älteren Anlagen über eine bessere Energieeffizienz verfügen, sind sie natürlich trotzdem von Verschleiß- und Alterungserscheinungen betroffen.
Abgesehen davon sind Immobilienbesitzer verpflichtet, die vom Schornsteinfeger durchzuführenden Kehr- und Kontrollarbeiten fristgerecht durchführen zu lassen. Für Schornsteine, Feuerstätten, Rauchableitungen, Lüftungsanlagen etc. legen entsprechende Verordnungen die einzuhaltenden Intervalle für Überprüfung und Reinigung fest.
Dennoch sollten Sie regelmäßig selbst überprüfen, ob
Wenn es um die Wartung der Heizungsanlage geht, sollte diese ausschließlich von einer Fachfirma ausgeführt werden. Zum einen wegen der Gewährleistung im Schadensfall, zum anderen um selbst erst gar keine Schäden zu übersehen oder zu verursachen. Bei Gasanlagen zeigt Ihnen der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. mit der entsprechenden Anleitung für den Jahres-Check, wie Sie auch ohne fachmännische Unterstützung schon erste Eindrücke vom Zustand der Anschlüsse etc. gewinnen können.
Diese Liste ist keineswegs vollständig, es gibt eine deutlich größere Zahl an Details, die regelmäßig überprüft werden sollten. Insofern sind die hier aufgeführten Gebäudeteile und Ausstattungen gewissermaßen der „Einstieg“ in einen prinzipiell sehr viel umfangreicheren Kontrollgang durch das gesamte Haus.
Nicht unwahrscheinlich, dass der Kontrollgang die eine oder andere „Baustelle“ am Haus zu Tage liefert. Dazu ist die regelmäßige Inspektion immerhin vorgesehen, denn nur so können notwendige Maßnahmen rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
Die anfallenden Kosten für Handwerkerleistungen können Sie in vielen Fällen steuerlich geltend machen, pro Jahr und pro Haushalt sind somit Steuernachlässe in einem Umfang von bis zu 1.200 Euro möglich. Das Handwerksblatt verrät in einer Auflistung, welche Leistungen genau von der Steuer abgesetzt werden können und welche Bedingungen dabei gelten. In jedem Fall wird die Instandhaltung Ihrer Traumimmobilie auf diese Weise um einiges günstiger – langfristig betrachtet ist das sicher eine sehr erfreuliche Nachricht.
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