Die Bezeichnung Effizienzhaus beschreibt den energetischen Standard eines Gebäudes. Dieser wird zum einen durch seinen Primärenergiebedarf und zum anderen durch seinen Transmissionswärmeverlust bestimmt. Für beide gelten die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben Obergrenzen. Als Primärenergiebedarf wird die Energiemenge bezeichnet, die für die Deckung des kompletten Energiebedarfs eines Gebäudes erforderlich ist. Der Transmissionswärmeverlust gibt die Energiemenge an, die aufgrund von Schwachstellen bei der Dämmung verloren geht.
Kurzer Überblick über die Funktionen des KfW-Zuschussportal. Schnell und einfach Ihren Zuschuss beantragen und verwalten. Sie erfahren sofort, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann und wie hoch Ihr Zuschuss ist.
Effizienzhaus ist nicht gleich Effizienzhaus. Es gibt nämlich gleich mehrere Effizienzhaus-Stufen. Ein Effizienzhaus 100 entspricht zum Beispiel exakt den energetischen Vorgaben, die im GEG für einen Neubau festgeschrieben sind. Anders verhält es sich beim Effizienzhaus 55. Das Effizienzhaus 55 hat einen jährlichen Energiebedarf von nur 55 Prozent eines vergleichbaren Neubaus gemäß GEG. Der Energiebedarf eines Effizienzhauses 40 fällt sogar um 60 Prozent niedriger aus als das GEG-Referenzgebäude. Beachten Sie, dass die KfW Ihnen nur dann eine Förderung für den Neubau eines Wohngebäudes in Aussicht stellt, wenn die Effizienzhaus-Stufen Effizienzhaus 40 Plus oder Effizienzhaus 40 erreicht werden.
Eine KfW-Förderung können übrigens auch Bauherren beantragen, die an ihrer Immobilie eine Sanierung gemäß Effizienzhaus-Standard durchführen. Dabei fördert die KfW nur solche Maßnahmen, an deren Ende die Effizienzhaus-Stufen 40 Plus, 40, 55, 70, 85, 100 und Effizienzhaus Denkmal stehen.
Die KfW-Bank knüpft die Höhe ihre Förderung an die tatsächlich erzielte Effizienzhaus-Stufe. Das heißt: Je besser die Energieeffizienz eines Hauses nach Abschluss aller Bauarbeiten, umso höher die maximale Kredithöhe (bis zu 150.000 Euro) und der Tilgungszuschuss oder der Investitionszuschuss (bis zu 18.750 Euro) durch die KfW-Förderbank. Dies gilt übrigens in gleichem Maße für die Förderung von Sanierungen (bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss). Tilgungszuschuss bedeutet, dass Sie einen nicht unerheblichen Teil Ihres KfW-Kredits gar nicht zurückzahlen müssen!
Energieeffizient zu bauen, ist in Zeiten steigender Energiepreise das Gebot der Stunde, doch es muss nicht unbedingt gleich ein Passivhaus oder gar Plusenergiehaus sein. Auch ein Effizienzhaus ist ein echtes Energiesparhaus, das seinen Bewohnern den einen oder anderen Euro an Energiekosten spart.
Wenn auch Sie ein Effizienzhaus bauen und hierfür einen Kredit bei der KfW beantragen möchten, dann suchen Sie zuerst den Kontakt zu Ihrer Hausbank, über die Sie die Finanzierung Ihres Bauvorhabens abwickeln möchten. Wichtig ist dabei, dass Sie nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun und das Darlehen für Ihr neues Effizienzhaus vor Beginn der Baumaßnahmen beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Immobilie erwerben oder ein Bestandsgebäude energetisch sanieren und für Ihr Vorhaben ein KfW-Darlehen zur Finanzierung beantragen möchten.
Apropos Sanierung: Wer einen Altbau energetisch sanieren (Komplettsanierung) möchte, muss einen Energieberater hinzuziehen, um nicht den Anspruch auf die staatliche KfW-Förderung zu verlieren. Der Energieberater nimmt Ihre Immobilie genauestens unter die Lupe und entscheidet, welche baulichen Maßnahmen am besten geeignet sind, um nach dem Sanieren die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Unser Tipp: Wenn Sie eine Energieberatung für eine energetische Sanierung in Auftrag geben möchten, können Sie hierfür eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
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