Handys, schnurlose Telefone oder WLAN sind nicht mehr wegzudenken, doch gelten sie als Verursacher von Elektrosmog. Elektrosmog wird von sensiblen Personen als schädlich empfunden und kann die Wohngesundheit beeinträchtigen.
Als Elektrosmog wird nicht-ionisierende elektromagnetische Strahlung bezeichnet. Fachleute unterscheiden zwischen hoch- und niedrigfrequenter Strahlung. Niedrigfrequente Strahlung entsteht durch elektrische Hausinstallationen, nicht abgeschirmte Verlängerungskabel sowie Geräte im Stand-by-Modus. Hochfrequente Strahlung entsteht bei der kabellosen Datenübermittlung wie Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk, WLAN oder Bluetooth.
Ob Elektrosmog ein Gesundheitsrisiko darstellt, wird noch immer kontrovers diskutiert. Bisher liegen keine belastbaren Ergebnisse vor. Nachgewiesen ist nur die thermische Wirkung von Hochfrequenz auf wasserhaltiges Gewebe. Mögliche Wirkungen auf Zellverbände, auf das Gehirn oder entlang der Nervenbahnen sowie die Resonanz in einzelnen Zellen sind bisher ohne stichhaltige Beweisführung. Gesetzliche Grenzwerte in Deutschland beruhen nur auf den Erkenntnissen zur thermischen Strahlung, die Auswirkung der Frequenzen wird nicht berücksichtigt.
Elektrosensible Personen reagieren laut eigenem Bekunden jedoch auch auf Strahlung unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte – mit Symptomen wie Druck auf Kopf, Augen, Ohren sowie Schlaf- und Gedächtnisstörungen. Es existiert also de facto ein Leidensdruck zahlreicher Betroffener, der sich wissenschaftlich (noch) nicht untermauern lässt. Damit haben beispielsweise Betroffene in der Nähe eines Mobilfunkmastes keine rechtliche Handhabe gegen den Betreiber. Das Urteil eines italienischen Gerichts aus dem Jahr 2012 gilt jedoch als wegweisend: Es erkannte als Ursache der Krebserkrankung eines Mannes, der an einem Gehirntumor auf Ohrhöhe litt, seine tägliche intensive Handynutzung über mehrere Jahre hinweg an. Inwiefern diese Rechtsprechung außerhalb Italiens umgesetzt werden kann, muss sich noch zeigen.
Empfindliche Personen sollten zur Datenübermittlung besser auf kabelgebundene Geräte zurückgreifen. Sinnvoll ist auch der Einbau eines sogenannten Netzfreischalters. Dieser trennt, solange kein Gerät in Betrieb ist, die Stromleitungen in der Haus-Verteileranlage vom Netz ab. Sobald ein elektrisches Gerät eingeschaltet wird, wird es automatisch wieder mit dem Netz verbunden. Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus stehen vor einer besonderen Schwierigkeit: Sie können durch Strahlung aus der Nachbarwohnung beeinträchtigt werden. Eine normale Zwischenwand stellt kein Hindernis für die Strahlung dar. Hier hilft, eine Renovierung mit Abschirmung durchzuführen.
Mit speziellen Farben, Putzen und Tapeten kann laut der Hersteller einiges erreicht werden, am besten unter fachlicher Anleitung eines Baubiologen. Vor und nach der Renovierung führt dieser eine Kontrollmessung durch, um den Erfolg zu garantieren. Beachtet werden muss jedoch, dass Tapeten oder sonstige Materialien mit hohem Metallanteil weniger atmungsaktiv sind. Dies kann Schimmel begünstigen. Gegen Strahlung von Funkmasten kann das Dach mit Abschirmplane abgedichtet werden, im Handel sind auch Abschirmplatten aus Metall oder Gips erhältlich. Die Kosten für solch eine Renovierung können nach einem Urteil des Finanzgerichtes Köln im Jahr 2012 steuerlich abgesetzt werden. Verschiedene Fertighaushersteller bieten ihre Häuser bereits mit serienmäßig eingebauten Elektrosmogschutzplatten an.
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