Beinhaltet die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine Pflicht, das eigene Hausdach zu dämmen und sich so vor dem Verlust wertvoller Energie zu schützen? Wir gehen dem Thema Dämmpflicht auf den Grund.
Grundsätzlich sind Hausbesitzer laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dazu verpflichtet, ihr Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke so zu dämmen, dass die Mindestanforderungen in puncto Wärmeschutz eingehalten werden. Allerdings unterliegen nicht alle Hausbesitzer dieser Dämmpflicht. Mehrere Ausnahmen sorgen dafür, dass tatsächlich nur ein kleiner Personenkreis zur Tat schreiten muss.
Gilt die Dämmpflicht für alle? Mitnichten! Von der Dämmpflicht sind grundsätzlich Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern ausgenommen, die schon vor dem 1. Februar 2002 in ihrem Eigenheim selbst gewohnt haben. Auch diejenigen sind aus dem Schneider, deren Dach oder oberste Geschossdecke bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen, auch wenn dieser nicht an die neuen Anforderungen nach EnEV 2014 heranreicht. Außerdem muss nicht nachgerüstet werden, wenn klar ist, dass sich die Investition in die Dämmung nicht innerhalb einer angemessenen Frist amortisieren wird. Zu guter Letzt lässt der Gesetzgeber noch ein Hintertürchen für finanzschwache Hausbesitzer offen: Wer durch ein Gutachten belegen kann, dass ihn das Dämmen finanziell überfordert oder dass die Nachrüstung für ihn wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, darf darauf hoffen, von der Dämmpflicht befreit zu werden.
Anders sieht es für Käufer einer Immobilie aus, die den Anforderungen in Sachen Dämmung nicht gerecht wird. Wer eine Immobilie ersteht, die nicht den in der Energieeinsparverordnung festgelegten Kriterien zum Wärmeschutz genügt, der ist verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Innerhalb einer zweijährigen Frist muss der Wärmeschutz gemäß EnEV 2014 nachgerüstet werden.
Die gesetzliche Dämmpflicht für das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke ist, wie ausgeführt, in der EnEV 2014 festgeschrieben. Die Frage, die sich nun der eine oder andere Hausbesitzer stellen dürfte, lautet: Gibt es auch eine Dämmpflicht für die Fassade meines Hauses?
Vornweg lässt sich festhalten, dass die Eigentümer eines Altbaus nicht zu einer energetischen Sanierung ihrer Fassade verpflichtet sind. Nur wer im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen mehr als zehn Prozent seiner Fassadenfläche erneuern lässt, muss diese gemäß den Vorgaben der EnEV dämmen. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen Sanierung und Reparatur: Gedämmt muss die Fassade nicht werden, wenn zum Beispiel nur der Anstrich erneuert oder ein Riss verschlossen wird. Wer jedoch seine Hausfassade komplett erneuert, muss diese auch nach aktuell gültigen Vorgaben dämmen, um Energie zu sparen.
Grundsätzlich stehen hehre Ziele hinter der Verschärfung der Mindestanforderungen zum Wärmeschutz. Durch das Dämmen von Dach, oberster Geschossdecke oder Fassade gemäß EnEV soll wertvolle Energie eingespart, der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden. Klar ist aber auch, dass die Kosten für eine energetische Sanierung alles andere als unerheblich sind. Die Kosten für das Dämmen eines Daches belaufen sich laut Aussage des gemeinnützigen Verbraucherportals co2online auf durchschnittlich etwa 150 Euro pro Quadratmeter (Zwischen- oder Aufsparrendämmung inklusive Neueindeckung). Betont werden muss jedoch, dass die tatsächlichen Kosten für eine Dachdämmung vom gewählten Dämmstoff und der Dämmstärke abhängen. Deutlich günstiger ist es, die oberste Geschossdecke mit einer Dämmung gegen Wärmeverluste zu schützen. Hier belaufen sich die Kosten auf etwa 40 bis 50 Euro je Quadratmeter begehbaren Dachboden und 25 bis 30 Euro je Quadratmeter nicht begehbaren Dachboden. Übrigens können handwerklich versierte Hausbesitzer die Dämmung für ihren Dachboden auch selbst verlegen! Das reduziert die Kosten natürlich deutlich.
Apropos Kosten senken. Wer eine energetische Sanierung seiner vier Wände plant, darf in der Regel damit planen, eine finanzielle Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu bekommen. Wichtig ist dabei, dass ein anerkannter Energieberater die Sanierungsmaßnahmen begleitet. Er ist derjenige, der durch seine Unterschrift bestätigt, dass die Dämmarbeiten gemäß den in der EnEV festgelegten Regularieren durchgeführt wurden.
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