Ölheizung – Nur mit Brennwerttechnik und erneuerbaren Energien

Laut Klimaschutzprogramm 2030 darf eine Ölheizung ab dem Jahr 2026 nur noch mit Brennwerttechnik und in Verbindung mit einem regenerativen Wärmeerzeuger installiert werden. Staatliche Fördermittel sollen Hausbesitzer indes davon überzeugen, sich beim Heizungskauf für die Nutzung erneuerbarer Energien zu entscheiden sowie alte Ölkessel gegen klimafreundliche Alternativen auszutauschen.

19.12.2022
Öl-Brennwertkessel COB-2 mit Speicher von Wolf
Rund sechs Millionen Ölheizungen wie das Öl-Brennwertgerät COB-2 versorgen deutsche Haushalte zuverlässig mit Heizwärme. Dank Brennwerttechnik sind sie wirtschaftlich, effizient und umweltschonend. Foto: Wolf| Zur Fotostrecke

Zusammenfassung:

  • Ein generelles Ölheizungsverbot gibt es in Deutschland nicht, doch ab dem Jahr 2026 dürfen nur noch Öl-Hybridgeräte zur Wärmeerzeugung installiert werden.
  • Ein Öl-Brennwertkessel nutzt, anderes als Ölheizungen mit veralteter Technik, die in den Verbrennungsabgasen gebundene Restwärme und macht diese für Heizzwecke nutzbar.
  • Der Einbau eines Brennwertkessels macht unter Umständen eine Kaminsanierung notwendig.
  • Ein Förderung durch das BAFA und Steuerrückzahlungen erleichtern den Umstieg von einer Ölheizung auf erneuerbare Energien.

Deutschland hat sich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Das heißt, der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase muss in den kommenden dreißig Jahren drastisch sinken. Auch im Gebäudesektor müssen die Schadstoffemissionen stark zurückgefahren werden. Weil eine Ölheizung im Vergleich zu anderen Wärmegeräten verhältnismäßig große Mengen CO2 ausstößt, ist ihr Einbau ab 2026 untersagt. Viele Ölheizungsbesitzer, von denen es in Deutschland derzeit noch etwa 5,4 Millionen gibt, sind jetzt stark verunsichert: Die Angst vor einem „Ölheizungsverbot“ macht die Runde. Ein Blick in den Gesetzestext zeigt jedoch, dass das Klimaschutzprogramm das eine oder andere Hintertürchen offen lässt und Hausbesitzer Stand heute ein generelles Verbot von Ölheizungen nicht zu befürchten haben.
Laut Gesetz darf eine neue Ölheizung ab 2026 nur dann nicht mehr installiert werden, sollte sie nicht über Brennwerttechnik verfügen und zusätzlich keine regenerative Wärmequelle für die Bereitstellung von Heizwärme nutzen. Wird die Ölheizung hingegen mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer Solarthermie-Anlage, zu einem sogenannten Hybridsystem kombiniert, dann ist ihr Einbau auch nach 2026 noch zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung sind auch Gebäude, bei denen es technische Gründe nicht gestatten, auf klimafreundliche Wärmeerzeuger zurückzugreifen. Etwa wenn für das zu beheizende Gebäude kein Gas- oder Fernwärmeanschluss vorhanden ist oder die Deckung des Wärmebedarfs durch den Einsatz regenerativer Energien zu einer unbilligen Härte für den Eigentümer führen würde. Übrigens: Eine Austauschpflicht für in die Jahre gekommene, ineffiziente Ölheizungen gab es auch schon vor dem jüngst verabschiedeten Klimaschutzpaket. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, wann eine alte, ineffiziente Heizung aufs Altenteil muss. Als Faustregel können Sie sich merken, dass für Heizkessel, die 30 Jahre auf dem Buckel haben, die Betriebserlaubnis erlischt und Sie für einen klimafreundlichen Ersatz sorgen müssen.

Wie funktioniert ein Öl-Brennwertkessel?

Fakt ist: Unter den Gesichtspunkten Effizienz und Klimaschutz ist der Einsatz einer Ölheizung heute nur noch in Verbindung mit sogenannter Brennwerttechnik zu vertreten. Doch wie funktioniert ein Öl-Brennwertheizung? Eine Öl-Brennwertheizung leitet die Verbrennungsabgase nicht einfach nur durch den Schornstein ins Freie, sondern kühlt sie ab, sodass der darin enthaltene Wasserdampf kondensiert. Durch den Kondensationsprozess wird die in den Abgasen gebundene Restwärme frei, die zusätzlich zum Heizen genutzt wird. Weitere Energiespareffekte erzielen Brennwertkessel durch ihre perfekte Rundumdämmung. Dadurch werden Wärmeverluste des Heizkessels an den Aufstellungsraum auf ein Minimum reduziert. Niedrige Verbrennungstemperaturen, die für eine Öl-Brennwertheizung aber zum Beispiel auch für Gas-Brennwertkessel charakteristisch sind, sparen zusätzlich Heizöl.
Für das Herunterkühlen der Verbrennungsgase wird das Heizungswasser genutzt, das von den Heizkörpern oder der Fußbodenheizung zum Heizkessel zurückströmt. Je kälter das Heizungswasser im Rücklauf, desto effektiver der Kondensationsprozess. Umgekehrt bedeutet eine zu hohe Rücklauftemperatur, dass der Brennwerteffekt nicht voll zum Tragen kommt. Bei einem Brennwertkessel ist eine Temperaturspreizung von 60 Grad im Vorlauf und 40 Grad im Rücklauf ideal. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage stellt sicher, dass die Brennwertheizung optimal eingestellt ist und ihr volles Energiesparpotenzial ausschöpfen kann. Die Feinjustierung einer Heizungsanlage setzt Erfahrung und Können voraus. Darum sollten mit dem hydraulischen Abgleich auch nur Fachbetriebe beauftragt werden.

Baulexikon

  • Nutzungsgrad:Der Nutzungsgrad einer Heizungsanlage gibt das Verhältnis von eingesetzter Energie (Heizwert eines Brennstoffes) und tatsächlich erzielter Wärmeleistung über einen konkreten Zeitraum, meist ein Jahr, an. Der sogenannte Norm-Nutzungsgrad ist eine Herstellerangabe und wird unter idealtypischen Bedingungen auf dem Prüfstand ermittelt.
  • Regenerative Energieträger:Der weltweite Vorrat an regenerativen Energieträgern (auch „Erneuerbare Energieträger“) ist unbegrenzt. Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel Solarstrahlung (Solarthermie, Photovoltaik), Erdwärme („Geothermie“) und Biomasse (Holz). Alle regenerativen Energieträger sind kohlenstoffdioxidneutral und belasten daher nicht das Klima.
  • Fossile Energieträger:Zur Gruppe der fossilen Energieträger gehören Erdöl, Erdgas und Kohle. Alle fossilen Energieträger setzen bei ihrer Verwertung/Verbrennung Kohlenstoffdioxid frei und belasten daher das Klima. Der weltweite Vorrat an fossilen Energieträgern ist begrenzt.

Öl-Brennwertheizung: Kaminsanierung notwendig?

Beim Einsatz einer Brennwertheizung muss der Schornstein korrosions- und feuchtebeständig sein, um dem säurehaltigen Kondensat standzuhalten, das sich bei der Verbrennung und anschließendem Herunterkühlen der Abgase bildet. Oft ist auch eine Verkleinerung des Kaminquerschnitts unumgänglich, um genügend Auftrieb für das Ableiten der Verbrennungsgase gewährleisten zu können. Aus diesem Grund zieht Ihr Heizungsinstallateur ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Kamin ein. Meist bieten die Hersteller von Brennwertheizungen bereits ein passendes Abgassystem mit an.
Ob Sie Ihre Abgasanlage nach einer Modernisierung mit Brennwerttechnik der neuen Situation anpassen müssen, das klären Sie am besten mit dem von Ihnen mit der Planung der Anlage beauftragten Heizungsinstallateur.

Info

Sonderfall Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist seit 2015 das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EwärmeG) in Kraft. Demnach muss, sobald in einem Bestandsgebäude die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird, der Bedarf an Heizwärme künftig zu mindestens 15 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Ölheizung erneuern und mit Solarthermie kombinieren

Wenn Sie planen Ihre alte Ölheizung in nächster Zeit zu erneuern und durch einen Öl-Brennwertkessel ersetzen zu lassen, sollten Sie auf jeden Fall gleich auch noch in eine Solarthermie-Anlage investieren, um fit für die Zukunft zu sein. Eine Solarthermie-Anlage ist der ideale Partner für Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser nutzen. Wer möchte, kann sich einen Teil der nicht gerade unerheblichen Investitionskosten für seine Solarthermie-Anlage durch die Inanspruchnahme einer staatlicher Fördermittel zurückholen.
Herzstück einer sogenannten Hybridheizung ist ein zentraler Warmwasserspeicher. Er bevorratet die Wärmeenergie, die von der Solaranlage auf dem Hausdach gewonnen und in den Heizungskeller geschickt wird. Die solar erzeugte Energie hat immer Vorrang! Erst wenn der Speicher geleert ist, springt die Öl-Brennwertheizung an. So lassen sich nicht nur viele Liter Heizöl sparen, auch der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase verringert sich. Eine Solarthermie-Anlage lässt sich zur Warmwasserbereitung und zusätzlich auch zur Heizungsunterstützung einsetzen.

Baulexikon

  • Solarthermie:Solarthermie ist die Umwandlung von Sonnenenergie in kostengünstige und klimafreundliche Wärmeenergie.
  • Hybridheizung:Eine Hybridheizung besteht aus mindestens zwei Wärmequellen. Denkbar ist zum Beispiel die Kombination von Öl-Brennwerttechnik und Solarthermie. Zentrales Bauteil einer Hybridheizung ist ein Warmwasserspeicher, der die Wärmeenergie der einzelnen Energiequellen bevorratet und bei Bedarf wieder abgibt.
  • Brennwert:Der Brennwert (Hs) definiert die bei vollständiger Verbrennung frei werdende Wärmemenge einschließlich der Verdampfungswärme, die im Wasserdampf der Heizgase enthalten ist.

Gezielte Förderung klimafreundliche Heizsysteme

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil von Ölheizungen an der Wärmeerzeugung stark zu reduzieren und Hausbesitzern zum Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem zu bewegen. Dazu wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt, dessen Wirkmechanismus sich am besten mit Fördern und Fordern umschreiben lässt.
Zuerst zum Punkt des Förderns. Hausbesitzer, die ihre Heizung modernisieren und von Heizöl auf erneuerbare Energien umsteigen, etwa auf eine Pelletheizung oder aber eine Wärmepumpe, dürfen sich über eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten freuen. Bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen erhöht sich der gewährte Zuschuss sogar noch um 5 Prozentpunkte! Denselben Fördersatz gibt es auch für ein ein neues Hybridsystem, das mehrere regenerative Wärmeerzeuger zu einer schlagkräftigen Einheit verbindet. Wer hingegen neu baut und sich für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, darf mit einer Rückerstattung der förderfähigen Kosten in Höhe von 35 % planen.

Auch Hausbesitzern, die von einer Öl- auf eine Gasheizung umsteigen, gewährt der Staat eine finanzielle Unterstützung in Höhe 20 % der förderfähigen Kosten. Die neue Gasheizung muss dabei jedoch schon beim Einbau „renewable ready“ sein. Das bedeutet, dass die Steuerungs- und Regelungstechnik der Heizungsanlage bereits für eine Erweiterung mit regenerativen Energien vorbereitet und ein Pufferspeicher für das Bevorraten der Heizwärme aus den erneuerbaren Quellen vorhanden sein muss. 40 % Prozent Förderung gibt es für diejenigen, die von einer Ölheizung auf ein Gas-Hybridsystem umsteigen. Im Neubaubereich gibt es immerhin noch 30 % für eine Gas-Hybridheizung.
Wenn Sie keine Austauschprämie in Form von Fördermitteln haben möchten, können Sie die finanziellen Aufwendungen für Ihre Modernisierungsmaßnahmen auch bei der Steuererklärung geltend machen. Diese Variante ist übrigens nicht nur auf die Heizungsmodernisierung beschränkt, sondern gilt auch für alle sonstigen Energiesparmaßnahmen an Ihrem Eigenheim. Wer also sein Zuhause energetisch auf Vordermann bringt, kann 20 Prozent seiner Kosten über eine Zeitspanne von drei Jahren bei der Steuer absetzen, insgesamt aber höchsten 40.000 Euro.

Abschließend noch kurz zum Punkt des Forderns. Ab 2021 wird für fossile Energieträger wie Benzin und Diesel aber auch für Heizöl und Erdgas eine CO2-Abgabe fällig, die zu einer Verteuerung dieser Kraftstoffe führt und ihre Nutzung damit weniger attraktiv werden lässt. Dafür hat sich die Bundesregierung mit den Länderregierungen auf ein gestaffeltes Festpreissystem geeinigt, bei dem sich die CO2-Abgabe auf fossile Kraftstoffe bis 2026 kontinuierlich erhöht. 2021 beläuft sich die Abgabe auf 25 Euro pro Tonnen CO2. Danach steigt sie Schritt für Schritt auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025. Für 2026 wird die CO2-Abgabe in einem Preiskorridor von 55 bis höchstens 65 Euro liegen. Konkret bedeutet das: 2021 müssen Ölheizungsbesitzer mit einem Preisaufschlag von etwa 7,9 Cent pro Liter Heizöl rechnen, im Jahr 2026 mit bis zu 20,5 Cent pro Liter.

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Monika Läufle

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