In Deutschland gehen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs auf Gebäude zurück. Um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen, ist vorgesehen auch an dieser Stelle Emissionen zu reduzieren. Seit 2020 sorgt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die bis Ende 2019 geltende Energiesparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden vom GEG abgelöst und in einer Schrift zusammengeführt. Während einige der Gesetzestexte übernommen wurden, ist beispielsweise neu, dass bei bestimmten Sanierungsarbeiten oder Wechsel des Eigentümers eine Energieberatung notwendig ist. Um Bau- und Wohnkosten nicht weiter in die Höhe zu treiben, wurde entschieden die energetischen Mindestanforderungen nicht zu verändern. Der im Bereich der Gebäudehülle geltende Wärmedurchgangskoeffizient ist also mit Einführung des GEG gleich geblieben.
Neben Anforderungen an Neubauten, Regelungen zu Heizungs- und Kühlungsanlagen sowie Energieausweisen regelt das GEG auch den Umgang mit Bestandsgebäuden. Hier gilt es sowohl auf Austausch- und Nachrüstpflichten zu achten als auch auf sogenannte bedingte Anforderungen, die relevant werden, wenn Gebäude ohnehin saniert werden sollen. Spätestens mit der Entscheidung mehr als 10 Prozent der Außenfläche eines Gebäudes zu erneuern, müssen Bauherren und Bauherrinnen sich Gedanken machen, wie sie die gesamte Fassade und gegebenenfalls das Dach an die geltenden Wärmeschutzstandards anpassen können. Entscheidend ist dafür der Wärmedurchgangskoeffizient, ein Wert der im GEG je nach Bauteil definiert ist.
Eine Option für eine Sanierung der Außenfläche ist die Vorgehängte Hinterlüftete Fassade (VHF). Während herkömmliche Fassadendämmung an die Fassade geklebt und verputzt wird, arbeitet die VHF mit einer Unterkonstruktion, die eine Luftschicht zwischen der gedämmten Außenwand und der Fassadenbekleidung zulässt. Diese Hinterlüftung schützt die Gebäudewand und somit auch das Innere unter anderem vor Feuchtestau. Auf die tragende Außenwand wird der Dämmstoff aufgebracht und eine Unterkonstruktion aus Holz oder Aluminium montiert. So entsteht eine Luftschicht zur bekleidenden Hülle, die beispielsweise aus Cedral Fassadenplatten oder Fassadenpaneelen besteht. Aufgrund ihrer gestalterischen Qualitäten kann eine Sanierung mit VHF auch bei bereits adäquater Dämmung interessant sein. In diesem Fall muss lediglich Unterkonstruktion und Fassadenverkleidung aufgebracht werden.
Damit zwischen den gedämmten und ungedämmten Elementen der VHF keine Wärmebrücken entstehen, die angestrebte Energie- und Wärmeschutzstandards gefährden könnten, empfiehlt sich die Verwendung einer wärmebrückenfreien Unterkonstruktion wie zum Beispiel Isolink® von Schöck Bauteile.
Geht es um den Schutz des Klimas und der Umwelt leisten energieeffiziente Dächer und Fassade mit Cedral nicht nur im Rahmen des GEG ihre Dienste. Sie überzeugen außerdem durch die Langlebigkeit der gewählten Bedachungs- und Verkleidungselemente. Die Lebensdauer von Faserzementplatten für Dächer und Fassaden übersteigt beispielsweise ein halbes Jahrhundert, was sie zu einer besonders nachhaltigen Lösung macht. Darüber hinaus lässt sich die VHF im Gegensatz zu Wärmedämmverbundsystemen bei Bedarf auch wieder in ihre Einzelteile zerlegen und zurückbauen. Dieses kreislauforientierte Prinzip kann Anknüpfungspunkt für nachhaltige Bauprojekte bieten.
Mehr über Faserzement, den Hochleistungsverbundwerkstoff aus Zement, Wasser, Zellulose, Textilfasern und Luft zeigt der Film auf www.cedral.world
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