Einspeisevergütung – 20 Jahre Förderung für Ihre Solaranlage

Wer sein hart erarbeitetes Kapital in eine Photovoltaik-Anlage investiert, dem steht laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den in das Netz eingespeisten Strom eine auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung zu. Konkret bedeutet das: Für jede Kilowattstunde Solarstrom erhält der Anlagenbetreiber einen festen Betrag, der ihm von seinem Netzbetreiber ausbezahlt wird. Das gibt Planungssicherheit.

19.12.2022
Außenansicht Kundenhaus von Meisterstück-Haus
Elektrischer Strom von Photovoltaik-Anlagen ist preiswert und klimafreundlich. Foto: Meisterstück-HAUS

Zusammenfassung:

  • Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von drei Faktoren ab: Anlagengröße, Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die Art der Photovoltaik-Anlage.
  • Derzeit ist es deutlich lukrativer, den eigenen Solarstrom selbst zu verbrauchen, als gegen eine Einspeisevergütung in das Netz einzuspeisen.

Die Stromproduktion mit einer Photovoltaik-Anlage wird gefördert, um den Marktanteil grüner, klimafreundlicher Energie zu erhöhen. Stichwort: Anschubfinanzierung. Anlagenbesitzer erhalten für ihren Strom eine auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Art der Anlage, der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Photovoltaik-Anlage ab

Für Photovoltaik-Anlagen, die auf Hausdächern installiert werden, gibt es eine höhere Vergütung als für Freiflächenanlagen. Des Weiteren gilt: Je größer die Nennleistung der Anlage, desto geringer die tatsächliche Vergütungshöhe. Die Einspeisevergütung, so ist es im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt, wird dem Anlagenbesitzer von seinem Netzbetreiber ausbezahlt. Dieser ist auch dazu verpflichtet, den produzierten Strom zu der staatlich festgelegten Vergütungshöhe abzunehmen.

Info

Einspeisevergütung soll die Produktionskosten decken

Die Höhe der garantierten Vergütungssätze ist so gewählt, dass die Besitzer einer Photovoltaik-Anlage damit ihre Kosten für die Erzeugung von Solarstrom decken können.

Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom steigert die Rendite der Anlage

Seit Jahren sinkt die staatlich garantierte Einspeisevergütung. Allein in den vergangenen zehn Jahren hat diese sich nahezu halbiert. Wer seine Photovoltaik-Anlage zum 1. Juli 2021 in Betrieb nimmt, der erhält für eine Anlage mit bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung eine auf 20 Jahre garantierte Vergütung in Höhe von 7,47 Cent. Bei einer Anlagengröße von 10 bis 40 kWp Leistung sind es noch 7,25 Cent. Bei Anlagen bis 750 kWp sind es gerade einmal noch 5,68 Cent. Zum Vergleich: Im Jahr 2010, konnten sich Anlagenbesitzer noch über eine Vergütung in Höhe von 39,14 Cent freuen. Da sich Sonnenstrom aufgrund sinkender Preise für die Anlagentrechnik weiter verbilligen wird, ist auch in den kommenden Jahren mit sinkenden Vergütungssätzen zu rechnen. Möglicherweise wird die Einspeisevergütung gemäß EEG sogar in absehbarer Zeit ganz ausgesetzt.

Die in den vergangenen Jahren drastisch gesunkenen Vergütungssätze machen eines deutlich: Für Anlagenbesitzer sollte heute der Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstroms im Vordergrund stehen. Solarstrom lässt sich inzwischen so preiswert produzieren, dass es sich unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht wirklich lohnt, diesen in das öffentliche Netz einzuspeisen. Besser ist es, wenn Sie Ihre neue Photovoltaik-Anlage mit einem Solarspeicher beziehungsweise Stromspeicher ausstatten, um eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote zu erzielen. Denn anders als der Preis für solar erzeugten Strom, ist der für Haushaltsstrom deutlich gestiegen. Die Kosten für die Herstellung einer Kilowattstunde Solarstrom belaufen sich derzeit auf etwa 8 bis 12 Cent. Dem steht ein Durchschnittspreis für Haushaltsstrom von rund 31 Cent je Kilowattstunde gegenüber. Die Differenz zwischen beiden können Sie auf der Habenseite verbuchen, wenn Sie Ihren persönlichen Bedarf mit dem Strom von eigenen Dach decken.

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