Fördermittel der KfW – Förderung für Neubau und Sanierung

Steigende Bauzinsen, hohe Baustoffpreise und der Handwerkermangel machen es teuer, ein Haus zu bauen oder ein Eigenheim energetisch zu sanieren. Fördermittel der KfW-Bank können Ihnen jedoch bei Ihrem Bauvorhaben helfen.

06.04.2023
Außenansicht Haus Schönau von Gussek Haus
Das Haus Schönau ist ein echtes Einfamilienhaus zum Wohlfühlen. Die Kombination von weißen Farbtönen mit warmtonigen Holzelementen und -akzenten zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Haus. So wirkt das Haus zwar modern, einladend und freundlich. Foto: GUSSEK HAUS

Ein Haus zu bauen oder energetisch zu sanieren ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Wer dennoch ein Haus neu bauen oder ein Bestandsgebäude modernisieren möchte, kann sich von der staatlichen KfW-Bank durch zinsgünstige Kredite und durch Kredite mit einem Tilgungszuschuss finanziell unter die Arme greifen lassen. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten, die Sie bei der KfW-Bank beantragen können.

Förderung klimafreundlicher Neubauten

Grundsätzlich gilt: Damit Sie überhaupt eine KfW-Förderung für Ihren Neubau erhalten können, muss Ihr neues Eigenheim die sogenannte Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude (KFN) oder aber Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Das heißt, für beide Stufen muss Ihr Neubau konkrete Förderbedingungen erfüllen. Diese sind:

  • Ihr neues Eigenheim muss den energetischen Standard Effizienzhaus 40 erreichen
  • sowie nur geringe Mengen klimaschädlicher Treibhausgase ausstoßen und damit die Vorgaben des Qualitätssiegels nachhaltiges Gebäude erfüllen.
  • In Ihrem Neubau dürfen Sie außerdem keine Heizung auf Basis fossiler Energien (Öl- oder Gasheizung) oder Biomasse (Pellets- oder Scheitholzkessel) einbauen.
  • Des Weiteren muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte die Einhaltung aller Voraussetzungen prüfen und bestätigen. Einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Info

Das Referenzgebäude Effizienzhaus 40

Ein Effizienzhaus 40 muss deutlich energieeffizienter sein als das Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes: Das heißt, Ihr Neubau darf nur 40 Prozent der Primärenergie verbrauchen, und der bauliche Wärmeschutz muss um 45 Prozent besser sein. Für die Neubauförderung muss das Gebäude den Effizienzhaus-Standard 40 (EH40) erfüllen. Die Festlegung des Effizienzhausstandards EH55 Anfang 2023 als gesetzlicher Neubaustandard ist nur ein Zwischenschritt, bis EH40 gesetzlich verpflichtend wird. Das soll im Jahr 2025 der Fall sein.

Die Neubauförderung wurde zum 1. März 2023 von der Bundesregierung neu aufgelegt und besteht jetzt ausschließlich aus einem zinsverbilligten Kredit. Anders als früher, gibt es für Ihren Neubau also weder direkte Zuschüsse (Investitionszuschuss) noch Tilgungszuschüsse. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beläuft sich auf vier Jahre.

Die Förderhöchstbeträge sind:

  • 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN)
  • 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG)

Der Zinssatz für den verbilligten Kredit orientiert sich am jeweils gültigen Marktzins und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung beträgt maximal 4 Prozent des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung. Hier die Laufzeitvarianten:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Info

Was bedeutet Erneuerbare-Energien-Klasse?

Fossile Heizsysteme sollen auch im Gebäudebestand ausgetauscht und durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Wer sein Eigenheim im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus mit einem regenerativen Heizsystem ausstattet und damit mindestens 65 % seines Energiebedarfs deckt, den belohnt die KfW-Bank mit einer Erhöhung der Fördermittel.

Förderung für Bestandsgebäude

Viele Bestandsgebäude verbrauchen unnötig viel Heizenergie und sollten darum schleunigst energetisch modernisiert werden. Nicht nur, um die Heizkosten zu senken, sondern auch um den Ausstoß klimaschädlicher Schadstoffemissionen zu begrenzen. Egal, ob Sie nun Ihr Dach, die Fassade oder die Kellerdecke dämmen, Ihre alte Heizung austauschen oder aber eine Photovoltaik-Anlage installieren wollen: die KfW-Bank greift Ihnen dabei mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen unter die Arme.

Möchten Sie Ihr Eigenheim von Grund auf zum Effizienzhaus sanieren, können Sie dafür eine KfW-Förderung beantragen. Eine Aussicht auf Fördermittel haben Sie aber nur, wenn Ihre Immobilie nach der energetischen Sanierung das Energieniveau Effizienzhaus (EH) erreicht. Beachten Sie, dass es eine Förderung nur für Effizienzhäuser gibt, die nach der Sanierung einen besseren energetischen Standard als das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierte Effizienzhaus 100 erreichen. Die Kredithöhe hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr saniertes Eigenheim ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.

  • Effizienzhaus 40: 20 % Tilgungszuschuss von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 24.000 Euro)
  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 25 % Tilgungszuschuss von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 37.500 Euro)
  • Effizienzhaus 55: 15 % Tilgungszuschuss von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 18.000 Euro)
  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse: 20 % Tilgungszuschuss von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 30.000 Euro)
  • Effizienzhaus 70: 10 % Tilgungszuschuss von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 12.000 Euro)
  • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse: 15 % Tilgungszuschuss von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 22.500 Euro)
  • Effizienzhaus 85: 5 % Tilgungszuschuss von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 6.000 Euro)
  • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 15.000 Euro)
  • Effizienzhaus Denkmal: 5 % Tilgungszuschuss von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 6.000 Euro)
  • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (je Wohneinheit bis zu 15.000 Euro)

So erhöhen Sie die Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet auch eine neue Gebäudekategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB). Ein Gebäude dieser Kategorie hat einen energetischen Sanierungszustand, mit dem es zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört. Für die Sanierung eines WPB zu einem Effizienzhaus oder einem Effizienzgebäude gewährt Ihnen die KfW einen Extra-Tilgungszuschuss in Höhe von 10 %.

Von einer Erhöhung des Tilgungszuschusses um 15 % können Sie profitieren, wenn Ihr Bestandsgebäude im Zuge einer seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht. Das bedeutet, wenn bei Ihrer Sanierung vorgefertigte Bauelemente, etwa für die Fassade oder das Dach, zum Einsatz kommen, honoriert das die KfW.

In fünf Schritten zur KfW-Förderung

Wer sich sich eine KfW-Förderung für den Neubau eines energieeffizienten Eigenheims oder die energetische Sanierung eines Altbaus sichern möchten, dem rät die KfW-Bank, die folgenden fünf Schritte einzuhalten:

  • 1. Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten mit Ihrem Bau- oder Sanierungsvorhaben. Solch ein Energieberater steht Ihnen mit seinem Fachwissen helfend zur Seite und entwirft individuelle Bau- und Sanierungskonzepte, stellt den Energieausweise, beantragt Fördermittel oder übernimmt auf Wunsch die Baubegleitung. Unter www.energie-effizienz-experten.de können Sie einen Energieeffizienz-Experten ganz in Ihrer Nähe finden.
  • 2. Fördermittel können auch kombiniert werden. Holen Sie alle finanziellen Vorteile für sich heraus, indem Sie alle Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt prüfen. Ihr Energieberater hilft Ihnen auch dabei, verschiedene Fördertöpfe anzuzapfen.
  • 3. Grundsätzlich gilt: Ein KfW-Förderantrag kann immer nur vor Baubeginn gestellt werden. Der Antrag auf Förderung wird durch Ihren Energieeffizienz-Experten ausgefüllt. Die Förderkredite mit Tilgungszuschuss beantragen Sie über Ihre Hausbank.
  • 4. Erfüllt Ihr Förderantrag alle notwendigen Voraussetzungen, erhalten Sie von der KfW die Förderzusage.
  • 5. Nach Abschluss aller Arbeiten reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ Ihres Energieeffizienz-Experten bei Ihrer Hausbank ein oder laden Sie diese im KfW-Zuschussportal hoch. Im Anschluss wird der Tilgungszuschuss Ihrem Konto gutgeschrieben.

Sie haben Fragen rund um das Thema KfW-Förderung? Dann können Sie auch direkt mit der KfW-Bank über das Service-Telefon 0800 539 9002 in Kontakt treten.

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