„Mehr als die Hälfte aller neu gebauten Fertighäuser gehörten schon im vergangenen Jahr zu den besonders energiesparenden Gebäudeklassen, die ab April gefördert werden. Darunter waren bereits rund 5 Prozent Plus-Energie-Häuser, die mehr Strom erzeugen, als sie verbrauchen, und die über eine Speicherbatterie verfügen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dirk-Uwe Klaas. Für genau solche Batterien erhalten Bauherren vom 1. März an bis zu 25 Prozent der Kosten als Zuschüsse aus einem KfW-Programm, das bis Ende 2018 mit 30 Millionen Euro ausgestattet wird.
Mit der Wärmeschutzverordnung des Jahres 1977 hat der Gesetzgeber erstmals den Bedarf an Heizenergie von Neubauten begrenzt. Die Anforderungen an die Gebäude wurden in der Folge nach und nach verschärft, zuletzt mit der Novelle der Energieeinsparverordnung vom 1. Januar 2016. „Der Stand der Technik moderner Fertighäuser war den Verordnungen stets voraus – und ist es noch immer. Diese Zukunftsfähigkeit ist ein großer Vorteil der Holzfertigbauweise“, so Dirk-Uwe Klaas.
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