Am 31.12.2020 läuft die Antragsfrist für das Baukindergeld ab. Familien, die bis dahin keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen haben, können die Förderung dann nicht mehr beantragen. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) plädiert für eine Verlängerung der Frist.
BSB-Geschäftsführer Florian Becker stellt fest: „Durch die Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise mussten viele bauwillige Familien ihr Vorhaben aufschieben. Die Bearbeitung von Bauanträgen dauert in vielen Regionen wesentlich länger. Potentielle Käufer einer Gebrauchtimmobilie konnten Immobilien nicht besichtigen.“ Deshalb plädiert der BSB für eine Verlängerung der Antragsfrist um mindestens sechs Monate. Denn die Wohneigentumsbildung sei ein langwieriger Entscheidungsprozess. „Viele Verbraucher haben das Baukindergeld bereits fest in ihre Finanzierung eingeplant. Niemand sollte jetzt durch die unvorhersehbaren Entwicklungen der letzten Monate ausgebremst oder unter Druck gesetzt werden, vorschnell einen ungeprüften Vertrag abzuschließen, nur um das Fördergeld noch erhalten zu können“, so Becker.
Pro Kind erhalten Familien beim Hausbau oder Immobilienkauf einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Verbraucher können die Förderung u.a. nutzen, um die hohen Bau- und Kaufnebenkosten zu finanzieren. Derzeit ist keine Neuauflage des Baukindergeldes geplant. Die Bundesregierung hat jedoch erste Schritte unternommen, die Nebenkosten beim Hausbau- und Immobilienkauf zu reduzieren. „Die zukünftige Teilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt Becker. Um Verbraucher nachhaltig beim Immobilienerwerb zu unterstützen, müssten jedoch weitere Maßnahmen folgen: „Eine Reform der Grunderwerbssteuer würde Verbraucher flächendeckend entlasten und wäre ein wichtiges Instrument, um gerade auch in Krisenzeiten für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf zu unterstützen.“ Nur mit langfristigen Förderungen könne das Ziel erreicht werden, die Wohneigentumsbildung für Selbstnutzer zu erleichtern und neuen Wohnraum zu schaffen.
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