Bauland ist in vielen Regionen Deutschlands knapp. Da interessieren sich angehende Bauherren mitunter auch für ungewöhnliche, mitunter noch gar nicht erschlossene Grundstücke. Bevor sie allerdings ein Grundstück kaufen, sollten sie prüfen, ob es auf absehbare Zeit überhaupt bebaut werden kann, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Zusicherung eines Maklers oder des Verkäufers reicht da nicht aus. Nur der Blick in den gültigen Bebauungsplan bringt Gewissheit darüber, was gebaut werden darf. Bebauungspläne stehen heutzutage meist im Netz der Kommune. In jedem Fall sind sie bei der Baubehörde öffentlich einsehbar. Am besten lassen sich die Kaufwilligen einen Termin bei der Behörde geben und stellen dort ihre Fragen zum betreffenden Areal. Existiert für das Grundstück kein Bebauungsplan, muss ein Bauvorhaben nach Paragraph 34 Baugesetzbuch (BauGB) sich in die nähere Umgebung einfügen. Das abzuklären ist meist ein längeres Abstimmungsprozedere – mit ungewissem Ausgang. Der VPB rät: Der Gang zum Bauamt vor dem Grundstückskauf muss sein. Sonst laufen Käufer Gefahr, Boden zu erwerben, auf dem sie nicht wie geplant bauen dürfen.
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