Bauen mit Architekt – Ein Eigenheim gebaut nach eigenen Wünschen

Das Bauen mit Architekt ist für private Bauherren heute zur Ausnahme geworden. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben in Deutschland Fertighaushersteller, Bauträger und Generalunternehmer bei der Planung und Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei wird oft verkannt, dass das Bauen mit Architekt gerade für private Bauherren zahlreiche Vorteile bietet. Erfahren Sie jetzt mehr zum Thema Bauen mit Architekt.

27.01.2023
Bauen mit Architekt bringt privaten Bauherren zahlreiche Vorteile.
Ein individuell geplantes Architektenhaus ermöglicht es Bauherren, ihre eigenen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.

Das Bauen mit Architekt lässt dem Bauherrn jede Menge Spielräume für eigene Wünsche und Ideen, denn jeder hat ganz eigene Vorstellungen vom idealen Wohnen. Planen und Errichten der eigenen vier Wände ist also stets eine sehr individuelle Angelegenheit. Darüber hinaus gibt das Grundstück mit seiner Lage, dem Zuschnitt, den Himmelsrichtungen und den Baurichtlinien einen konkreten Rahmen vor. Ein Architekt kann sehr gut auf all diese Anforderungen und Besonderheiten eingehen und gemeinsam mit den Bauherren eine auf dessen Bedürfnisse und das vorhandene Budget zugeschnittene Planung erarbeiten.

Von Beruf Architekt – Rechte und Pflichten

Wie Sie bestimmt schon wissen, ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ rechtlich streng geschützt: als Architekt darf sich nur bezeichnen, wer im Kammerverzeichnis der jeweiligen Landesarchitektenkammer eingetragen ist. Für diese Eintragung ist ein hohes Maß an Qualifikation, beispielsweise durch ein abgeschlossenes Studium, erforderlich. Daneben müssen Architekten mehrjährige Berufserfahrung und regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen können. Durch eine Verpflichtung zur laufenden Fortbildung stellen die Kammern sicher, dass die eingetragenen Mitglieder stets über technische und rechtliche Neuerungen informiert sind.

Baulexikon

  • Bauträger:Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb erstellt. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit (im Gegensatz zum Bauunternehmer) ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude verschafft.
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure:Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.

Diese Leistungen erbringt der Architekt

Der Architekt nimmt eine Treuhänderfunktion im Auftrage der Bauherren wahr und ist ausschließlich deren Interessen verpflichtet. Er ist der zentrale Ansprechpartner für das gesamte Bauprojekt und koordiniert zwischen den verschiedenen Beteiligten. Architekt und Bauherr entwickeln gemeinsam nach den technischen, rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eine optimierte Planung. Die enge Zusammenarbeit mit dem Architekten stellt sicher, dass jederzeit ein Höchstmaß an Transparenz bei den Kosten gewährleistet ist und somit ein hohes Maß an Kostensicherheit gegeben ist. Die Arbeit des Architekten untergliedert sich in insgesamt neun verschiedene Leistungsphasen. Beginnend mit der Grundlagenermittlung und ersten Vorentwürfen entsteht eine Planung, die dann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der behördlichen Genehmigung bedarf. Im Zuge einer detaillierten Ausführungsplanung werden anschließend exakte Zeichnungen und Details für die Baustelle entwickelt und Angebote eingeholt. Der Architekt unterstützt den Bauherren bei der Auswahl von Handwerksbetrieben und sorgt durch Ausschreibung von Bauleistungen und anschließende Auftragsverhandlungen dafür, dass das Geld der Bauherren sorgfältig und sparsam verwendet wird. Während der Bauausführung stellen Architekten durch die Bauüberwachung die Qualität der handwerklichen Ausführung sicher und vermeiden so mit Baumängeln verbundenen Ärger und Kosten.

Verträge schriftlich festhalten

Meist beauftragt der Bauherr den Architekten mit sämtlichen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also von der Grundlagenplanung bis zur Baudokumentation nach der Schlussabnahme. Allerdings ist auch die Vereinbarung von einzelnen Leistungen wie zum Beispiel der Entwurfsplanung bis zur Baugenehmigung individuell möglich. Die Beauftragung eines Architekten sollte schriftlich im Rahmen eines Architektenvertrages erfolgen. In diesem Werkvertrag können neben der Festlegung des Leistungsumfangs und der Art und Höhe der Vergütung auch besondere Vereinbarungen getroffen werden, wie zum Beispiel die Vereinbarung einer Kostenobergrenze. Auch der genaue Umfang der Vertretungs- und Weisungsbefugnisse des Architekten sind am besten schriftlich zu regeln. Schließlich sollte sich der Bauherr bei Abschluss des Architektenvertrages nicht scheuen, einen aktuellen Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten mit Nennung der entsprechenden Deckungssummen zu verlangen. Die Vergütung von Architektenleistungen ist in der HOAI geregelt. Die Höhe des Honorars ist abhängig von den Baukosten und damit auch vom Schwierigkeitsgrad des Projektes. Abhängig vom Leistungsumfang sind die prozentualen Anteile der einzelnen Leistungsphasen am Gesamthonorar festgelegt. Individuelle Vereinbarungen, zum Beispiel in Form von Erfolgshonoraren bei Unterschreitung terminlicher oder finanzieller Vorgaben, sind denkbar.

So finden Sie den richtigen Architekten

Wie auch bei der Auswahl jedes anderen Vertragspartners am Bau sollten sich Bauherren vor Beauftragung eines Architekten möglichst umfassend informieren. So sind die eingetragenen Architekten auf den Internetseiten der Architektenkammern gelistet. Und am „Tag der Architektur“ präsentieren die Architektenkammern jährlich ausgewählte Objekte zur Besichtigung. Auch persönliche Empfehlungen oder Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sind nützliche Entscheidungshilfen. Vor endgültiger Entscheidung für eine Zusammenarbeit ist zu empfehlen, sich Referenzobjekte zeigen zu lassen. Wenn dabei mit den Bauherren über ihre Erfahrungen mit dem Architekten während der Planungs- und Bauzeit gesprochen werden kann, ist es umso besser.
Und keine Scheu: Wenn Ihnen bestimmte Immobilien besonders gut gefallen, einfach Kontakt zu den Eigentümern suchen. Die meisten Hausbesitzer dürften selbst bei spontanem Klingeln an der Tür geschmeichelt reagieren und gerne Auskunft darüber geben, mit wem sie ihr Eigenheim gebaut haben.

Bauen mit Architekt ist unverzichtbar

Angesichts der Komplexität einer Bauaufgabe und der Vielzahl möglicher Probleme – seien es technische oder baurechtliche – ist es unverzichtbar, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bauherren als Laien sind allein meist überfordert und laufen Gefahr, einseitig oder gar falsch beraten zu werden. Sofern eine umfangreiche, individuelle Zusammenarbeit mit einem Architekten nicht in Frage kommt, beispielsweise beim Bauen mit einem Fertighausanbieter oder einem Bauträger, ist die Beratung und baubegleitende Qualitätskontrolle einer unabhängigen Verbraucherschutzorganisation ratsam. Der Bauherren-Schutzbund e.V. mit seinem Netz aus qualifizierten Beratern und Servicepartnern bietet Bauwilligen dafür Rat und Hilfe an.

Vorschau
  • Bauherren-Schutzbund e.V.
    Brückenstraße 6
    10179 Berlin

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