EnEV 2016 – Verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz

Wer neu baut, muss sich bereits seit mehr als zehn Jahren mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) auseinandersetzen. Diese regelt, wie viel Energie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf. „Ab 1. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen für Neubauten noch einmal verschärft“, erklärt Michael Conradi von der Initiative WÄRME+. „Diese erhöhten gesetzlichen Auflagen sind der nächste Schritt auf dem Weg zum sogenannten Niedrigstenergiegebäude, das ab dem Jahr 2021 in ganz Europa zum Standard werden soll.“ Was sich für Bauherren konkret ändert, hat die Initiative WÄRME+ zusammengefasst.

28.06.2024
Grafik Neuerung EnEV 2016
Grafik: Initiative WÄRME+

Regenerative Heiztechnik gefragt

Ab 1. Januar 2016 steigen die Anforderungen an den Wärmeschutz von Wohngebäuden: Mit einer verbesserten Dämmung müssen dann die Energieverluste über die Gebäudehülle um 20 Prozent reduziert werden. Zudem wird der zulässige Primärenergiebedarf zum Heizen, Lüften, Kühlen und für die Warmwasserbereitung um 25 Prozent gesenkt. „Diese Vorgabe kann problemlos durch die Verwendung von regenerativen Heiztechniken wie etwa der effizienten Wärmepumpe erfüllt werden“, weiß der Experte von WÄRME+. Wärmepumpen nutzen zur Wärmeerzeugung größtenteils die kostenlose Umweltenergie aus dem Erdreich, Grundwasser oder der Luft. Nur etwa ein Viertel muss als Strom hinzugefügt werden. Die Wärmepumpe arbeitet vor Ort emissionsfrei und kann bei Nutzung von Öko-Strom sogar schon heute zu 100 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden. Wer auf die Wärmepumpentechnologie setzt, profitiert auch von einer weiteren Neuerung zum 1. Januar: Dann sinkt der Primärenergiefaktor für Strom von 2,4 auf 1,8. Dieser Wert beschreibt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Je stärker der Anteil regenerativer Energie am Strommix wächst, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Daher werden Wärmepumpen im Laufe der Zeit automatisch nicht nur immer klimafreundlicher, sondern auch immer effizienter.

Wer ist von den neuen Auflagen betroffen?

Die neuen Vorgaben der EnEV müssen grundsätzlich von allen Bauherren eingehalten werden, die ab 1. Januar 2016 entweder den Bauantrag oder die Bauanzeige bei der zuständigen Behörde einreichen. Auch bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, beispielsweise Gartenlauben, greift die verschärfte EnEV, wenn mit den Baumaßnahmen am 1. Januar 2016 oder später begonnen wird. Bestandsgebäude sind hingegen nicht von den neuen gesetzlichen Auflagen betroffen.
Übrigens: Die Kosten für die moderne Heiztechnik oder Wärmedämmung müssen Bauherren nicht unbedingt allein tragen. Bund, Länder, Gemeinden und andere Anbieter unterstützen die effizienten Baumaßnahmen mit zahlreichen Förderprogrammen. Einen Überblick über die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten bietet die Initiative WÄRME+ mit ihrer Förderdatenbank unter www.waerme-plus.de, die regelmäßig auf den neusten Stand gebracht wird.

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