Technik und Elektronik:Ob eine neue
Heizung für kuschelige und energieeffiziente Wärme, eine Alarmanlage für ein verbessertes Sicherheitsgefühl oder ein Fahrstuhl bzw. Treppenlift bei schwindender Mobilität - mit dem Bauspardarlehen lassen sich die eigenen vier Wände technisch aufrüsten. Sogar der Kabelfernsehanschluss kann hiermit finanziert werden und gilt ebenfalls als „wohnwirtschaftlicher Zweck“.
Einrichtung und Ausstattung:Um das eigene Heim noch komfortabler zu gestalten, mangelt es häufig nicht an guten Ideen, sondern am Geld. Doch die neue Einbauküche oder der Kamin, die eigene
Sauna oder ein Schwimmbecken müssen nicht länger warten. Auch Bodenbeläge, Rollläden, Markisen oder Pergola, die
Garage oder die Grundstückseinfriedung sind mögliche Verwendungsmöglichkeiten. Sogar der Bau eines Luftschutzraums ist möglich.
Gebühren und Nebenkosten:Wer eine Immobilie erwirbt oder baut, auf den kommen allerlei Nebenkosten zu. Auch solche Ausgaben können mit dem Bausparvertrag gestemmt werden. Hierzu gehören unter anderem das Architektenhonorar, die Notarkosten, die Gebühren beim Bauamt oder die Kosten für den Hausanschluss (Strom, Wasser und Abwasser, Gas etc.). Wer durch eine Erbschaft an Wohneigentum kommt, kann die Erbschaftssteuer mit dem Bauspardarlehen begleichen oder seine Miterben auszahlen. Rückt die Gemeinde endlich den Schlaglöchern auf der angrenzenden Straße zu Leibe, kann das für Eigentümer durch Anliegerbeiträge teuer werden. Auch in diesem Fall ist es gut, einen Bausparvertrag zu haben.
Staatliche Förderung sichern:„Neben diesem bunten Strauß an Verwendungsmöglichkeiten profitieren Bausparer zusätzlich von Förderungen und Prämien vom Chef und Staat“, ergänzt Carolin Schneider von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, profitiert doppelt: Den Arbeitgeberzuschuss können Berufstätige auf einen Bausparvertrag einzahlen und sich gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage von neun Prozent sichern – maximal 43 Euro jährlich für Alleinstehende, 86 Euro für Verheiratete. Zusätzlich gewährt der Staat auf die jährliche Sparleistung von 512 Euro in den Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie (WoP) von bis zu 45,06 Euro für eine Einzelperson; 90,11 Euro für ein Ehepaar. Für beide Förderungen gelten jeweils Einkommensgrenzen. Außerdem lukrativ ist die Riester-Förderung: Der Staat unterstützt Riester-Sparer mit bis zu 154 Euro Grundzulage im Jahr plus 300 Euro für jedes Kind (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro).