Aktuelle Untersuchungen schätzen, dass nur zwei bis drei Prozent aller Wohnungen
in Deutschland barrierearm oder sogar barrierefrei sind. Dabei hilft ein
barrierearmes Zuhause nicht nur älteren Bewohnern. Der BSB verrät, was Bauherren
beachten sollten.
Wenn das Haus barrierearm ist, steigert das den Wohnkomfort für alle Generationen. Ein Beispiel, das alle kennen: Eine bodengleiche Dusche will heutzutage fast jeder in seinem neu gebauten Haus haben.
Ebenso freuen sich Familien und ältere Menschen gleichermaßen, wenn sie den schweren Einkauf oder den Kinderwagen
vom Parkplatz direkt in den Hausflur bringen können, ohne lästige Treppen überwinden zu müssen.
Wenn Sie Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser wirklich ohne Barrieren bauen oder davon befreien möchten, sollten Sie darauf achten, dass auch der Bereich außerhalb der Wohnung oder des Hauses leicht überschaubar und ohne Barrieren nutzbar ist. Dazu muss der Zugangsweg eine Mindestbreite (ca. 1,20 Meter) haben. Außerdem sollten die Oberflächen so gewählt werden, dass sie bei Eis, Schnee und Regen rutschsicher begehbar sind.
Einen bequemen Zugang zu Wohn- und Schlafräumen ermöglichen Türen mit einer Breite von mindestens 80, besser 90 Zentimetern. Schwellen sollten Sie, soweit möglich, vermeiden. Bei der Montage von Schaltern und Bedienelementen ist darauf zu achten, dass sie sich nicht in Ecken befinden, sondern mindestens 50 Zentimeter davon entfernt eingebaut werden.
Um Bäder und Sanitärräume barrierearm nutzbar zu machen, sollten Sie ebene, tritt- und rutschhemmende Bodenbeläge wählen. Türen sollten schwellenlos nach außen öffnen. Die Wandkonstruktion sollte so ausgelegt sein, dass stabile Haltegriffe nachgerüstet werden können. Sinnvoll sind zudem Armaturen mit Temperaturbegrenzung (45 Grad). Sie schützen Kinder und Personen mit Seheinschränkungen vor zu heißem Wasser.
Unter dem Stichwort „AAL-Technologie“ („Ambient Assisted Living“) stehen viele elektronische Hilfsangebote zur Auswahl. Dazu zählen elektronische Schlösser und automatisch gesteuerte Rollläden ebenso wie die Tür- und Zugangsüberwachung oder ein Wasserschadenalarm. AAL-Systeme können auch selbständig Gefahrensituationen in der Wohnung erkennen und bei Bedarf eigenständig einen Notruf absetzen.
Wer seinen Neubau barrierearm ausstatten will, muss meist nur mit geringfügig höherem Aufwand und Kosten rechnen
– sofern die Bauherren im Vorfeld klug geplant haben. Trotzdem: Erkundigen Sie sich vorab über Fördermöglichkeiten. Die Förderprogramme der Bundesländer umfassen Zuschüsse und kostengünstige Darlehen. Auch die gesetzlichen Sozialversicherungen bezuschussen Bauvorhaben. Und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barrierereduzierung – jedoch gilt das nur in bestehenden Wohngebäuden.
... „alten-“ oder „behindertengerecht“ – diesen Bezeichnungen sollten Sie in Angeboten oder Prospekten nicht trauen, wenn es Ihnen um den barrierefreien Bau der eigenen vier Wände geht. All diese Begriffe sind nicht definiert und beschreiben keinen verbindlichen Standard. In der Regel handelt es sich dabei um Marketinginstrumente ohne verbindliche Aussagekraft. Achten Sie auch darauf, dass in einem Angebot die Beschreibung „barrierefrei“ detailliert aufgeführt und verbindlich vereinbart werden kann, denn auch dieser Begriff besitzt keine Rechtskraft für ein Bauvorhaben.
Wichtig ist, die gewünschten Anforderungen und Ausstattungen im Vertrag zu fixieren. Die Zielvorgabe für barrierefreies
Bauen und Umbauen sind aus der Norm DIN 18040 „Barrierefreies Planen und Bauen – Planungsgrundlagen“ abzuleiten. Nur eine verbindlich vereinbarte Norm schafft Klarheit und kann Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden. Die eindeutige und detaillierte Beschreibung des Vertragsziels mit allen dafür erforderlichen Leistungen bietet allen an Planung und Bau Beteiligten Sicherheit und Transparenz.
Um Planungs- und Ausführungssicherheit zu erlangen, sollten Sie auf die Kompetenz von Experten zurückgreifen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich während der Entscheidungs- und Bauphase unabhängigen Expertenrat zum Thema „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ einzuholen. Hierzu gehört unter anderem eine Bedarfsermittlung, die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung bis hin zur Kontrolle einer fachgerechten Ausführung der Baumaßnahmen.