Smart Meter – Worauf Verbraucher jetzt achten sollten

Mieter und Eigentümer können mit Smart Metern ihren Energieverbrauch und ihre CO2-Emssionen deutlich senken. Darauf weist die Kampagne „Meine Heizung kann mehr“ der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online hin.

28.06.2024
Smart Meter
Foto: www.co2online.de | Phil Dera

Beim Einsatz von Smart Metern ist allerdings einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, die laufenden und einmaligen Kosten für ein Smart Meter zu prüfen – und mit dem persönlichen Sparpotenzial zu vergleichen.

Sparpotenzial bei Strom übersteigt Kosten für Smart Meter häufig

Ein Strom-Smart-Meter für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen im Einfamilienhaus kostet pro Jahr in der Regel maximal 60 Euro. Das Sparpotenzial liegt laut Studien im Schnitt bei 60 bis 150 Euro. Pro Haushalt können zwischen 100 und 260 kg CO2 vermieden werden. 

Das persönliche Sparpotenzial beim Stromverbrauch kann allerdings auch kleiner sein. Dann rechnet sich ein Smart Meter womöglich nicht. Prüfen können Mieter und Eigentümer ihr Stromsparpotenzial zum Beispiel auf https://www.co2online.de/smart-meter. Außerdem sind zusätzliche Kosten möglich: vor allem durch einen Umbau des Zählerkastens. Das ist laut Verbraucherzentrale bei etwa einem Viertel aller Haushalte nötig.

Mit flexiblen Stromtarifen ist das Sparpotenzial von Smart Metern noch größer – vor allem für Nutzer von Wärmepumpen, Elektroautos, Stromspeichern oder anderen Geräten, die viel Strom verbrauchen. Solche Tarife sind allerdings noch vergleichsweise selten und nicht alle Smart Meter dafür geeignet.

Mieter können Smart Meter bis Ende 2020 frei wählen

Wer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, kann auch freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Mieter können das für Strom noch bis Ende des Jahres selbst entscheiden. Danach ist es Sache des Vermieters. 

Für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters gibt es zwei Ansprechpartner: 

  • Messstellenbetreiber mit Smart-Meter-Angebot oder 
  • Stromanbieter mit Tarifen inklusive Smart Meter.

Allerdings gelten bei einem solchen freiwilligen Wechsel keine gesetzlichen Preisobergrenzen für Smart Meter. Für Umbauten am Zählerkasten oder andere Zusatzleistungen gelten generell keine Preisobergrenzen.

Smart Meter: Schnittstellen wichtig – auch Option für Erdgas

Bei der Auswahl eines Messstellenbetreibers oder Stromtarifs mit Smart Meter sollten Eigentümer und Mieter auch auf Schnittstellen achten. Denn nur wenige Smart Meter lassen sich bisher mit anderen Geräten wie privaten Ladesäulen für Elektroautos, Wärmepumpen oder Smart-Home-Zentralen verbinden.

Möglich ist der Einsatz von Smart Metern auch für Erdgas. Die Kosten für deren Einbau sind höher, das durchschnittliche Sparpotenzial allerdings auch. Für Wasser und Fernwärme sind Smart-Meter-Angebote für Privathaushalte dagegen noch selten.

Smart Meter selber machen

Für mehr Überblick beim Strom- oder Gasverbrauch ist ein Smart Meter nicht unbedingt nötig. Die Daten können auch auf anderen Wegen erfasst und ausgewertet werden. 

  • Am einfachsten ist das Ablesen per Hand. Voraussetzung dafür ist ein Zugang zum Stromzähler. Apps wie der EnergieCheck von co2online erleichtern das Ablesen, Speichern und Auswerten der Zählerstände.
  • Für das automatische Ablesen an einem herkömmlichen oder digitalen Stromzähler können Sensoren mit Übertragungseinheit angebracht werden. Die Daten landen dann auf einem Display, in einem Speicher oder direkt in einer Online-Anwendung. Bei nach 2008 installierten Gaszählern gibt es eine entsprechende Schnittstelle.
  • Wer keinen Zugang zum Stromzähler hat, kann den Sicherungskasten nutzen: Elektriker können darin manuelle oder automatische Lösungen installieren – zum Beispiel Stromkabel-Sensoren oder Hutschienenzähler.
  • Für das Auswerten von Zählerständen bieten sich auch unabhängige Online-Portale wie das Energiesparkonto (https://www.energiesparkonto.de) an. Dort lassen sich Daten importieren und Veränderungen beim Stromverbrauch sichtbar machen.

Hintergrund: Pflicht für Strom-Smart-Meter

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die allgemeine Zulassung für Smart Meter erteilen. Damit greift die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Smart Metern für Strom. Sie gilt 

  • für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, 
  • für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen wie Solaranlagen mit einer Nennleistung von über 7 Kilowatt (kW)
  • für Nutzer von Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung mit verringertem Netzentgelt.

Ab 2020 liegt die Entscheidung über den Einbau von digitalen Stromzählern (Smart Meter ohne Kommunikationsmodul) bei den Messstellenbetreibern, ab 2021 auch bei den Vermietern. Dann ist der Einbau zu dulden.

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Monika Läufle

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