Der Koalitionsausschuss aus Union und SPD hat sich jüngst darauf verständigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), vielen besser bekannt als „Heizungsgesetz“, möglichst schnell durch das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu ersetzen. Ende Februar soll daher die Gesetzesnovelle vorgestellt werden. Für modernisierungswillige Hauseigentümer, die ihr altes Heizsystem tauschen möchten, besteht jetzt noch die Chance auf eine attraktive Förderung ihres Vorhabens.
Geplant ist, das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Die Bundesregierung will sich mehr auf erreichbare CO₂-Vermeidung konzentrieren und weiterhin den Heizungsaustausch fördern – unklar ist noch, wofür es künftig wie viel Geld geben soll. Wer plant, sein Heizsystem zu modernisieren, sollte zeitnah aktiv werden. Denn noch greift der Staat Hauseigentümern beim Heizungstausch großzügig unter die Arme.
Die Heizungsförderung, die maximal 70 Prozent erreicht, setzt sich aus der Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können:
Die Grundförderung kann mit den verschiedenen Boni kombiniert werden. Der maximal mögliche Fördersatz liegt bei 70 Prozent.
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