Der Verband Privater Bauherren (VPB) verrät, wie Sie Mehrkosten beim Bauen durch kluge Planung einsparen. Essenziell ist dabei, den Vertrag genau zu lesen und den Unterschied zwischen Bauträger und Generalunternehmer zu kennen.
Kaum ein Tag vergeht ohne Schreckensmeldungen aus der Baubranche: Erst verursacht Corona Lieferengpässe bei der Haustechnik, dann wird Sand knapp, später Holz und schließlich Kunststoff. Folglich steigen die Preise. Nach Beobachtungen der Sachverständigen im Verband Privater Bauherren (VPB) ist die Baumaterialpreisentwicklung aktuell so volatil, dass sich sogar erfahrene Architekten nicht mehr zutrauen, belastbare Baukostenprognosen zu erstellen. Wie können sie sich vor Preissteigerungen schützen?
Wenn Zusatzforderungen kommen, sollten Bauherren erst einmal mit Hilfe unabhängiger Experten klären, ob diese gerechtfertigt sind oder nicht. Es kommt darauf an, welche Verträge Bauherren geschlossen haben. Haben sie sich an einen Bauträger oder einen Generalunternehmer gebunden?
Der Bauträger verpflichtet sich neben der Bauleistung auch zur Verschaffung des Eigentums am Grundstück. Er plant und baut auf eigenem Grund und Boden und ist, öffentlich-rechtlich betrachtet, auch selbst der Bauherr. Bislang sieht die Rechtsprechung Bauträgerverträge als sogenannte Globalpauschalpreisverträge an. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass mehr Baumaterial benötigt wird, die Einkaufspreise steigen oder nötige Leistungen vergessen wurden, kann der Bauträger dafür in der Regel keine Nachzahlung verlangen. Er trägt Schutz vor das alleinige Risiko und die damit verbundenen Mehrkosten.
Der VPB hat in den letzten Jahren als unabhängige Expertenstimme in der Baukostensenkungskommission des Bundes mitgearbeitet. Die Experten im VPB kennen viele Maßnahmen, wie Bauherren Kosten sparen können und beraten dazu individuell. Eine bewährte Methode, Baukosten zu sparen, ist suffiziente Planung. Suffizienz bedeutet so viel wie mit dem Nötigen auskommen. Da lässt sich einiges einsparen, etwa bei der Wohnfläche. Kamen die Deutschen 1990 noch mit knapp 35 Quadratmetern pro Person aus, bewohnten sie 2019 im Schnitt 47 Quadratmeter. Platz ist schön, kostet aber Geld. Baukosten werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gerechnet. Es liegt also auf der Hand: Je kleiner die Immobilie, umso preisgünstiger ist sie. Auch beim Boden gibt es Einsparpotenziale, etwa das Planen in Baugruppen oder auf Erbbaugrund.
Das ist beim Generalunternehmer (GU) oft anders. Er baut ein Haus auf dem Grundstück der Bauherren. Bei Verbraucherbauherren plant er in der Regel auch den Bau. GU gehen in ihren Baubeschreibungen meist von sehr günstigen Bedingungen aus, um den Preis niedrig und für Bauherren attraktiv zu halten. In den GU-Verträgen wird deshalb oft geregelt, unter welchen Bedingungen der angebliche Festpreis kalkuliert worden ist und auch, wer die Mehrkosten übernimmt, sofern die tatsächlichen Bedingungen von denen im Vertrag abweichen. Das erleichtert dem Bauunternehmer später etliche Nachforderungen, zum Beispiel beim Keller, bei den Hausanschlüssen oder bei der Ausstattung. Problematisch sind aktuell Klauseln, die die Bindung des Generalunternehmers an den im Vertrag genannten Preis zeitlich begrenzen. Was tun, wenn die Frist abläuft? Auch dann kommt es darauf an, was vertraglich für diesen Fall vereinbart wurde. All das erkennt natürlich nur, wer seinen Bauvertrag versteht. Deshalb die Empfehlung, Baubeschreibung und auch den Vertrag schon vor der Unterschrift genau prüfen zu lassen. Kommen jetzt Nachforderungen auf den Tisch, sollten Bauherren wieder ihre Experten konsultieren.
Wer erst mit dem Gedanken an den Hausbau spielt, kann die Zeit nutzen, um über alternative Baustoffe nachzudenken und über individuelle Hauskonzepte. Nach wie vor bauen 90 Prozent aller Bauherren schlüsselfertig und ohne eigene freie Architekten. Sie kaufen ein standardisiertes Haus, kein auf sie zugeschnittenes. Damit vergeben sie Chancen auf individuelle Planungen, mit denen sie auch Materialengpässe umschiffen könnten. Die Ergebnisse zahlreicher Architekturwettbewerbe, die preisgünstige, zukunftsweisende Planungen zur Aufgabe hatten, beweisen: Es muss nicht immer ein schlüsselfertiges Standardhaus sein.
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