Energiestandards – wer einen Neubau plant, muss sich mit einer Vielzahl an technischen Möglichkeiten zur Energieeinsparung beschäftigen.
Welche verschiedenen Energiestandards gibt es mittlerweile? Und welche weiteren nachhaltigen Baukonzepte sind realisierbar?
Mit der EU-Gebäuderichtlinie hat die Europäische Union ihre Mitgliedsländer aufgefordert, einen Standard für die Niedrigstenergiehäuser zu entwickeln, den alle Neubauten ab 2021 erfüllen sollen. In Deutschland legt nun das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Standard für das Niedrigstenergiehaus fest. Das Niedrigstenergiegebäude besitzt eine hohe Gesamtenergieeffizienz. Es wird sowohl der jährliche Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung als auch der Transmissionswärmeverlust berücksichtigt. Nach dem GEG wird der Energiebedarf eines Neubaus im Rahmen eines Referenzmodellverfahrens berechnet. Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Energiebedarf teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll.
Aktuell gibt es drei KfW-Energiestandards für Neubauvorhaben: die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 plus. Die Zahl steht für den prozentualen Energiebedarf im Vergleich zu den Mindestanforderungen im Gebäudeenergiegesetz. Je niedriger die Zahl, umso energieeffizienter ist das Gebäude und desto mehr Förderung erhält der Bauherr. So hat ein Effizienzhaus 55 einen um 45 Prozentpunkte niedrigeren Primärenergiebedarf als das GEG vorschreibt. Diese Ziele kann man durch eine noch bessere Wärmedämmung in Kombination mit einer leistungsfähigen Anlagentechnik und durch regenerative Energien erreichen. Da es bei der Wärmedämmung aus wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen Grenzen gibt, müssen Bauherren die erforderlichen Einsparmaßnahmen durch eine geschickt gewählte Kombination aus verschiedenen Dämmungen der unterschiedlichen Bauteile erzielen. Die Anlagentechnik wiederum wirkt sich auf den Primärenergiebedarf aus. Es ist also wichtig, Hülle und Anlagentechnik ganzheitlich zu betrachten. Bei der Heizenergie und dem bereitzustellenden Warmwasser haben sich aktuell drei Erzeuger durchgesetzt: die Gas-Brennwert- und Wärmepumpentechnik sowie die Biomasse-Heizung mit Holzpellets oder Scheitholz. Durch diese Heizsysteme und deren Kombination mit Solaranlagen und Lüftungstechnik samt Wärmerückgewinnung können die Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 in der Regel erfüllt werden. Für das Effizienzhaus 40 plus gelten die gleichen energetischen Anforderungen wie das Effizienzhaus 40. Allerdings sind die Betreiber eines Effizienzhauses 40 plus zusätzlich verpflichtet, Eigenstrom zu erzeugen – inklusive einer Stromspeicherung, Stromertrags- und Verbrauchswerte-Anzeige. Zudem muss durch die Lüftungsanlage mindestens 80 Prozent Wärme zurückgewonnen werden können.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz liegt nun auch für Deutschland ein Standard für Niedrigstenergiehäuser vor. In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben entstand vor vielen Jahren das Konzept der KfW-Effizienzhäuser. Um eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten, müssen Bauherren die gesetzlichen Vorgaben deutlich unterschreiten. Unabhängig von diesen Standards gibt es weitere nachhaltige Baukonzepte, wie das Passivhaus, das Nullenergiehaus und Plusenergiehaus. Sie gehen noch weiter und zielen darauf ab, kaum bis keine Energie von außen zu nutzen oder sogar ein Plus an Energie zu erzeugen.
Ein Passivhaus deckt den überwiegenden Teil des Heizwärmebedarfs aus passiven Quellen. Dazu gehören interne Wärmequellen wie die Wärmerückgewinnung des Lüftungssystems, die Abwärme der Bewohner, der Beleuchtung und der elektrischen Geräte sowie solare Gewinne. Eine Heizung wird nur selten zugeschaltet. Definiert ist das Passivhaus durch einen Heizwärmebedarf von ≤ 15 kWh/(m²a) - Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Das entspricht bei einem Gebäude mit 100 Quadratmetern beheizter Fläche einem Verbrauch von circa 150 Litern Heizöl pro Jahr. Grundvoraussetzung für den niedrigen Verbrauch ist eine entsprechend gedämmte und luftdichte Gebäudehülle. Wesentlich ist außerdem eine kontrollierte Wohnraumlüftung, bei der mehr als 75 Prozent Wärme zurückgewonnen werden können.
Das Nullenergiehaus ist ein weiterentwickeltes Passivhaus. Es gleicht die von außen bezogene Energie übers Jahr gesehen durch die Einspeisung von selbst erzeugten Überschüssen ins Netz aus und hat somit eine Nullenergiebilanz. Das Plusenergiehaus muss mehr Energie erzeugen, als es für den gesamten Gebäudebetrieb verbraucht. Zur Energieerzeugung dürfen nur regenerative und emissionsfreie Systeme eingesetzt werden. Überschüsse können ausschließlich aus Solarenergie und in elektrischer Form abgegeben werden.
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