Bauherren wollen alles richtig machen, machen aber doch wichtige Dinge immer wieder falsch. Dazu gehören nach Erfahrung der Sachverständigen im Verband Privater Bauherren (VPB) das Unterzeichnen überzogener Zahlungspläne und das vorzeitige Bezahlen von Rechnungen. So gut wie zu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Nach VPB-Erfahrung sind viele Zahlungspläne überzogen: Die Höhe der ersten Raten liegt über dem jeweiligen Gegenwert des Rohbaus. Bauherren leisten also unfreiwillig Vorkasse – falls das nicht bei der Vertragsprüfung ganz am Anfang auffällt. Aber auch, wenn der Zahlungsplan ausgewogen ist, kommen die Rechnungen der Baufirmen prompt, sobald der jeweilige Bauabschnitt erreicht ist. Bauherren sollten diese Rechnungen auch zügig bezahlen – allerdings nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt, auf den sich die Abschlagsrechnung bezieht, auch tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist. Ob das so ist, kontrollieren unabhängige Sachverständige im Auftrag der Bauherren. Zahlen die Bauherren vorzeitig und ohne Kontrolle des Bauabschnitts, geben sie eventuell ihr einziges Druckmittel aus der Hand – ihr Geld. Zeigen sich dann später Mängel, ist es oft schwer, die Baufirma zur Nachbesserung zu überreden. Der VPB rät deshalb, Rechnungen erst dann komplett zu bezahlen, wenn zweifelsfrei feststeht: Der betreffende Bauabschnitt ist in Ordnung.
Weitere Informationen zum VPB unter www.vpb.de.
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