Ausblick 2016: Das ändert sich für Energieverbraucher

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern auch mindestens ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen. Was für private Haushalte beim Thema Energie wichtig wird, erklärt Birgit Holfert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

28.06.2024
Das ändert sich 2016 für Energieverbraucher
Foto: DOC RABE Media/Fotolia
  • Strompreise: Viele Netzbetreiber werden 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steigt die Ökostromumlage von 6,17 auf 6,35 Cent. Zwar sinken die Preise an der Strombörse, unter dem Strich wird Strom aber wohl für viele Haushalte teurer. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: Birgit Holfert rät, bei Preiseerhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an einen Energieberater der Verbraucherzentrale wenden.
  • Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. „Die Angabe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf – Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe, werden nicht mit eingerechnet“, erläutert Birgit Holfert. Ferner wird der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich mit einer dickeren Wärmedämmung erreichen.
  • Heizung: Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen – ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses ab dem 1. Januar 2016 durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden. Birgit Holfert betont: „Das Nationale Label sagt aber nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.“
  • Energielabel: Ein Energielabel gibt es ab dem 1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft. „Lüftungsanlagen sind in der Regel ununterbrochen in Betrieb, ein niedriger Stromverbrauch also besonders wichtig“, erklärt Birgt Holfert.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: mit einem persönlichen Beratungsgespräch, telefonisch oder online. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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