Baumaßnahmen und Umzüge sind nicht nur sehr arbeitsaufwändig und mit viel Stress verbunden, es gesellen sich auch hohe Kosten hinzu. Jedoch können Bürger in diesen Lebenssituationen mit einer Hilfe durch den Staat in Form von Steuervorteilen rechnen.
So lassen sich die entstehenden Kosten bei der Steuererklärung angeben und zum Teil von der Steuer absetzen. Deshalb ist es wichtig, alle Belege für Ausgaben aufzubewahren, um diese im Anschluss beim Finanzamt vorlegen zu können. Da sich nicht immer alle Maßnahmen mit einer Rechnung abgleichen lassen, kommt dabei eine Umzugskostenpauschale zum Tragen.
Wenn der Umzug durch berufliche Gründe erfolgt, steht dem Steuerzahler eine Umzugskostenpauschale zu. Zu diesen Fällen zählt der Wechsel der Arbeit an einen anderen Ort durch eine Versetzung sowie der Antritt einer neuen Arbeitsstelle. Aber auch der Auszug aus der Dienstwohnung, wenn der Arbeitgeber es verlangt, gehört dazu. Darüber hinaus wird die Pauschale gültig, wenn sich die Arbeitsstätte nach dem Umzug leichter erreichen lässt. Allerdings muss sich der tägliche Arbeitsweg durch den Wechsel des Wohnortes um mindestens eine Stunde verkürzen. Viele Bürger sehen sich gezwungen für eine Ausbildung oder den Studienbeginn umzuziehen und können ebenfalls mit Steuervorteilen rechnen. Des Weiteren steht demjenigen eine Umzugskostenpauschale zu, bei dem eine außergewöhnliche Belastung eintritt. Dazu zählen Behinderungen, Krankheiten sowie der Verlust der Wohnung bedingt durch unglückliche Faktoren wie Brand oder Hochwasser. Eine Umzugskostenpauschale tritt auch dann in Kraft, falls sich bedingt durch den Wohnortwechsel eine doppelte Haushaltsführung abwenden lässt. Bei privaten Umzügen können Arbeitnehmer und Selbstständige immerhin 20 Prozent der Kosten für haushaltsbezogene Dienstleistungen geltend machen.
Wer entstehende Umzugskosten von der Steuer absetzen will, braucht dafür entsprechende Belege. Dazu zählen doppelte Mietzahlungen, wobei das höchstens drei Monatsmieten für das neue Eigenheim und sechs Monatsmieten für das alte Eigenheim sein können. Des Weiteren sind auch Maklergebühren für die Vermittlung bei der Wohnungssuche absetzbar. Außerdem lassen sich Kosten für Anstrich und Tapezieren innerhalb der neuen Wohnräume beim Finanzamt geltend machen. Kosten der Möbelspedition werden ebenfalls anerkannt, beim Umzug ins Ausland jedoch nur bis zur Staatsgrenze. Transportkosten sowie Kosten für die Miete eines Transporters zählen auch dazu, genauso wie die Übernachtungskosten für bis zu zwei Aufenthalts- und Reisetage. Darüber hinaus lassen sich die Kosten für die Wohnungssuche inklusive der Reisekosten für zwei Wohnungsbesichtigungen absetzen, entweder durch eine oder zwei Person. Familien mit Kindern können zusätzliche Unterrichtskosten steuerlich absetzen.
Grundsätzlich gibt es keine Steuerermäßigungen, wenn das Haus oder die Wohnung komplett neu errichtet werden. Allerdings können Bauherren die Lohnkosten der Handwerker bei der Einkommensteuererklärung absetzen, wenn die Baumaßnahmen kurz nach dem Umzug durchgeführt wurden. Darüber hinaus lassen sich Kosten für Aus- und Umbauten sowie für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung der Immobilie als Herstellungskosten abschreiben. Jedoch dürfen diese Aufwendungen nicht die Anschaffungskosten des Haues oder der Wohnung übersteigen.
Wer seine Bau- und Umzugskosten von der Steuer absetzen will, sollte sich diesbezüglich im Vorfeld ausgiebig informieren. Abhängig von den Hintergründen und der Höhe der Kosten werden gegebenenfalls Steuervorteile gültig.
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