Fördermittel des BAFA – Heizen mit erneuerbaren Energien

Hausbesitzer, die sich für den Einbau eines neuen, klimafreundlichen Heizsystems entscheiden, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionskostenzuschuss beantragen. Das soll Hausbesitzer zum Umstieg auf erneuerbare Energien ermutigen und so den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor nachhaltig senken. Wir stellen Ihnen die Fördermittel des BAFA vor.

27.01.2023
Luft-Wasser-Wärmepumpe aroTHERM plus von Vaillant
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe „aroTHERM plus“ arbeitet mit einem umweltfreundlichen Kältemittel und kann Vorlauftemperaturen bis zu 75 Grad Celsius erzeugen. Damit ist sie sowohl für den Einsatz im Neubau als auch im Baubestand geeignet. Foto: Vaillant

Etwa 35 Prozent des deutschen Energieverbrauchs entfallen auf das Beheizen und das Kühlen von Gebäuden sowie auf das Bereitstellen von Warmwasser. Leider geschieht dies häufig noch mit betagten Heizungen, die die klimaschädlichen CO2-Emissionen unnötig in die Höhe treiben. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das Hausbesitzer und Bauherren vermehrt von der Nutzung regenerativer Wärmeerzeuger überzeugen soll.

Förderung für mehr Klimaschutz

Mit dem Einbau einer neuen sparsamen und gleichzeitig klimafreundlichen Heizung sind Ausgaben verbunden, die der Durchschnittshaushalt nicht so einfach aus der Portokasse bezahlen kann. Kein Wunder also, dass viele Hausbesitzer die Modernisierung ihrer Heizung auf die lange Bank schieben und sich lieber mit hohen Heizkosten und Schadstoffemissionen abfinden. An dieser Stelle setzt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung an, das zum Jahreswechsel 2020 in Kraft getreten ist. Neben einer CO2-Steuer, die ab 2021 erstmals erhoben und die Wärmeerzeugung mit Heizöl und Erdgas in den kommenden Jahren verteuern wird, wurden mit dem Klimaschutzpaket gleichzeitig auch die staatlichen Fördermittel für die Heizungsmodernisierung weiter aufgestockt.

So fördert das BAFA Ihre neue Heizung

Das angepasste Marktanreizprogramm (MAP) hält für Hausbesitzer attraktive staatliche Zuschüsse beim Kauf einer regenerativen, klimafreundlichen Heizungsanlage bereit. Die Höhe der Förderung wird dabei prozentual berechnet.

  • Neubau:
    Bei Neubauten werden Bauherren, die sich für die Installation einer Solarthermie-Anlage entscheiden, mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Wer sich für eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung entscheidet, darf sich über eine Förderung von 35 % der förderfähigen Kosten freuen. Voraussetzung ist hierbei, dass das neue Heizsystem die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Pelletheizung Nano-PK Plus 6-32 kW von Hargassner
Die Pelletheizung „Nano-PK Plus 6-32 kW“ ist mit Brennwerttechnik ausgestattet, die ihren Wirkungsgrad laut Hersteller auf bis zu 106 % erhöht und den Pelletverbrauch reduziert. So sparen Sie Heizkosten und tragen gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Foto: Hargassner
  • Bestandsgebäude:
    In Bestandsgebäuden wird der Einbau eines neuen Heiz- und Kühlsystems oder die Erweiterung einer bestehenden Heizungsanlage vom BAFA mit einer Förderung unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass das Heizsystem zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren in Betrieb ist. Im Einzelnen bedeutet das:

    Die Installation oder Erweiterung einer Solarthermie-Anlage wird mit 30 % der förderfähigen Kosten unterstützt, wenn sie überwiegend zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung genutzt wird.

    Biomassekessel ab 5 kW Nennwärmeleistung werden mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten unterstützt, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Gefördert werden Pellet- und Hackschnitzelheizungen, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets, Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Auch die Nachrüstung von Partikelabscheider (Feinstaubfilter) oder Bauteile zur Brennwertnutzung werden gefördert.

    Effiziente Wärmepumpen sowie die Nachrüstung bivalenter Heizsysteme werden mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

    Für eine Hybridheizung, die ausschließlich erneuerbare Wärmeerzeuger (Solaranlage, Biomasseheizung oder Wärmepumpe) miteinander kombiniert und über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik verbindet, gibt es eine Förderung in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten.
    Auch Gas-Hybridheizungen, die eine neue Gasheizung mit erneuerbaren Wärmeerzeugern (Solaranlage, Biomasseheizung oder Wärmepumpe) kombiniert und über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik verbindet, werden mit einer Förderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

    Außerdem wird eine Gas-Hybridheizung gefördert, wenn zunächst nur ein neuer Gasbrennwertkessel installiert und erst später erneuerbare Energien eingebunden werden. Voraussetzung ist dabei, dass beim Einbau des Gasbrennwertkessels bereits eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik verbaut wird. Die Erweiterung von „Renewable Ready“ zu einer vollwertigen Gas-Hybridheizung muss innerhalb zweier Jahre erfolgen. Für ein solches System gewährt das BAFA eine Förderung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten.

    Den höchsten Fördersatz gibt es für Hausbesitzer, die ihre alte Ölheizung ersetzen. 45 % der förderfähigen Kosten für den Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt. 40 % Prozent der förderfähigen Kosten für eine neue Heizungsanlage, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas zur Wärmeerzeugung nutzt.

So gelangen Sie an die BAFA-Förderung

Fünf Schritte sind notwendig, damit Sie beim Kauf einer neuen Heizung in den Genuss einer BAFA-Förderung gelangen können.
1. Auf der Website des BAFA Förderantrag ausfüllen und einreichen. 2. Den Einbau Ihrer neuen Heizung nach Erhalt der BAFA-Eigangsbestätigung bei Ihrem Heizungsinstallateur in Auftrag geben. 3. Die neue Heizanlage installieren und in Betrieb nehmen. 4. Verwendungsnachweise inklusive aller Rechnungen und Belege beim BAFA einreichen. 5. Die BAFA-Förderung erhalten.

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Fördermittel von der KfW und dem BAFA.

Was gilt es zu beachten?

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