Zahlungspläne beim Hausbau bergen viele Verbraucherrisiken. Aktuell warnt der Bauherren-Schutzbund vor einer Überzahlung beim Hausbau. Private Bauherren sollten die Abschlagsvereinbarungen bei der Planung ganz genau unter die Lupe nehmen und den Vertrag von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.
In der aktuell angespannten Marktsituation beobachten die unabhängigen Berater und Beraterinnen des BSB deutschlandweit immer häufiger, dass Bauherren von Firmen kopflastige Zahlungspläne zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Risiko: Die Häuslebauer zahlen während des Bauprozesses mehr Abschläge als an Gegenwert auf der Baustelle entsteht. Warum kann das zum Problem werden? Bei einer Pleite des Unternehmens ist das zu viel bezahlte Geld häufig verloren.
Grundsätzlich gibt es keinen Standard-Zahlungsplan. Die Zahlungspläne weisen immer je nach individuellem Bauvorhaben hinsichtlich Höhe, Anzahl und Fälligkeitszeitpunkt der Abschlagszahlungen Unterschiede auf. Die Summe der Abschlagszahlungen ist jedoch im Bauvertragsrecht geregelt. Bis zur Abnahme muss der Bauherr per Gesetz nur 90 Prozent der Gesamtvergütung zahlen. Die restlichen zehn Prozent werden erst nach der Abnahme fällig. Dies hilft dem Bauherren, die Beseitigung von Baumängeln zu fordern.
Des Weiteren gilt: Um Vorkasse und hohe Verbraucher-
risiken zu vermeiden, sollten sich Zahlungspläne immer nach dem Baufortschritt und der Fertigstellung des Bauwerks richten. Ratenzahlungen sollten grundsätzlich nur nach erbrachter Leistung fällig werden. Deren Höhe darf immer nur dem Wertzuwachs des Bauwerks entsprechen. Als Richtwert gilt, bis zur Rohbaufertigstellung nicht mehr als etwa 50 Prozent der Gesamtbausumme zu zahlen. Zahlen Bauherren zu viel, ist die geleistete Überzahlung häufig im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens verloren. Ob sie nach dem Insolvenzverfahren das zu viel gezahlte Geld zurückerhalten, ist höchst ungewiss. Im Durchschnitt bekommen Gläubiger bei einer Firmeninsolvenz nur etwa sechs Prozent ihrer Forderungen zurück. Bauherren sollten sich deshalb absichern und den oft von Unternehmen vorgefertigten Zahlungsplan von einem unabhängigen Experten prüfen lassen.
Zusätzlichen Verbraucherschutz bietet der gesetzliche Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit. Sie beträgt fünf Prozent der vereinbarten Bausumme und dient der rechtzeitigen Fertigstellung des Werks ohne wesentliche Mängel. Die Fertigstellungssicherheit können Bauherren entweder mit den ersten Abschlagszahlungen einbehalten oder der Vertragspartner übergibt ihnen über die gleiche Summe eine Bankbürgschaft oder Fertigstellungsversicherung. Das Wahlrecht der Sicherheitsform liegt allerdings beim Unternehmer. Gibt es nach Vertragsschluss noch nachträgliche Bauaufträge, gilt das Gesetz auch hier. Wenn sich die Gesamtvergütung durch die Nachträge um zehn Prozent oder mehr erhöht, können Bauherren bei der nächsten Abschlagsrate eine weitere Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der zusätzlichen Vergütung einbehalten. Wer unsicher ist, sollte sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen.
• Zahlen Sie Abschlagsraten erst nach erbrachter Leistung und gehen Sie nie in Vorleistung.
• Behalten Sie eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bau- bzw. Kaufsumme
ein, wie es Ihnen rechtlich zusteht.
• Alle Abschläge bis zur Abnahme dürfen zusammen nicht höher als 90 Prozent der
Gesamtvertragssumme sein.
• Schützen Sie sich vor einer Insolvenz Ihres Baupartners mit einem ausgewogenen Zahlungsplan
und einer Gewährleistungssicherheit.Beschreibung