Die Beleihung einer Immobilie ist heute nicht ungewöhnlich. Ein Haus, gerade, wenn es abbezahlt ist, bietet die ideale Sicherheit für einen neuen Kredit. Doch wie funktioniert so eine Beleihung und auf was müssen Kreditnehmer achten? Gibt es mitunter mehrere Varianten der Beleihung? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.
Jede Beleihung eines Hauses kann, muss aber nicht, in das Grundbuch eingetragen werden. Die meisten Eigentümer kennen das Prozedere, denn die Hausfinanzierung kombiniert die eingetragene Grundschuld. Doch was ist das?
Die Kosten für die Grundschuld trägt bei Krediten der Kreditnehmer. Die Kosten ergeben sich aus den Notarkosten und den Gebühren, die durch die Eintragung ins Grundbuch entstehen. Ist ein Kredit vollständig abbezahlt, so kann die Grundschuld auf Antrag des Kreditgebers gelöscht werden. Diese Eintragungen sind im Grundbuch durch die durchgestrichenen Anmerkungen erkennbar. Allerdings muss eine Grundschuld nicht zwingend gelöscht werden. Es kann in Einzelfällen sinnvoll sein, diese zu behalten und für eine spätere Finanzierung erneut zu nutzen. Eine Umschreibung auf einen neuen Kreditgeber ist deutlich kostengünstiger als die Löschung und die Eintragung einer neuen Grundschuld.
Aus rein praktischer Sicht kann eine Beleihung der eigenen Immobilie für jeden Kredit und jedes Darlehen genutzt werden. Die Frage ist nur, ob sich dieser Umstand tatsächlich lohnt. Es gilt:
Fakt ist, dass sich nicht alle Kredite in der Praxis dazu eignen, die Immobilie als Sicherheit zu bieten und eine Grundschuld eintragen zu lassen:
Wer einen Kredit für das Haus aufnimmt und die Immobilie beleiht, der hat meist einen Kredit mit einer Zweckbindung. So wäre der Kredit beispielsweise für die Fassadendämmung und neue Fenster gedacht. Zweckgebundene Kredite bieten jedoch einen günstigeren Zinssatz, weil davon ausgegangen wird, dass die Immobilie durch Arbeiten an Wert gewinnt. Zusätzlich gilt:
Die Beleihung einer Immobilie bietet Banken Sicherheit, die sie mit niedrigen Zinssätzen oder höheren Kreditsummen belohnen. Doch darf nicht vergessen werden, dass es zu einer Eintragung im Grundbuch kommt. Diese Eintragung sichert der Bank das Recht zu, notfalls die Immobilie zur Deckung der Kreditkosten einzusetzen. Aus diesem Grund sollten Eigentümer davon absehen, für kleinere – und nicht absolut notwendige – Zwecke eine Beleihung durchzuführen. Eigentlich sollte dieser Weg vor allem gewählt werden, denn der Verwendungszweck des Geldes direkt mit der Immobilie zusammenhängt und eine Verbesserung oder Erhaltung der Substanz zur Folge hat.
Die Beleihung der eigenen Immobilie ist bei Sanierungsarbeiten oder Umbauten durchaus sinnvoll. In diesem Fall verbessern die Arbeiten die Immobilie und erhöhen den Wert. Nicht ratsam sind Grundschuldeintragungen für zweckfremde Kredite oder gar Kredite für nicht notwendige Luxusgüter. Das heißt, dass der Sommerurlaub niemals als Grundschuld im Grundbuch stehen sollte. Im Ernstfall bedeutet eine Grundschuldeintragung einfach, dass die geldgebende Bank das Haus als Pfand einsetzen und somit versteigern kann. Der Kreditnehmer erhält nach Deckung aller Kosten nur noch den Überschuss und steht am Ende mit relativ leeren Händen und ohne Eigentum da.
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