Immobilien beleihen – Was ist dabei zu beachten?

Die Beleihung einer Immobilie ist heute nicht ungewöhnlich. Ein Haus, gerade, wenn es abbezahlt ist, bietet die ideale Sicherheit für einen neuen Kredit. Doch wie funktioniert so eine Beleihung und auf was müssen Kreditnehmer achten? Gibt es mitunter mehrere Varianten der Beleihung? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.

27.01.2023
Symbolbild Immobilie beleihen
Abbildung 1: Die Beleihung der eigenen Immobilie kann für verschiedene Kreditzwecke genutzt werden. Foto: @Tierra Mallorca/Unsplash.com

Die Beleihung funktioniert über eine Grundschuld

Jede Beleihung eines Hauses kann, muss aber nicht, in das Grundbuch eingetragen werden. Die meisten Eigentümer kennen das Prozedere, denn die Hausfinanzierung kombiniert die eingetragene Grundschuld. Doch was ist das?

  • Grundschuldbestellung – so wird die Beleihung bezeichnet. Die Grundschuld, also Betrag X, wird in das Grundbuch als Pfandrecht, welches auf dem Haus lastet, eingetragen. Beispiel: Wer 50.000 Euro aufnimmt und das Haus beleiht, der generiert einen Grundschuldeintrag von 50.000 Euro von Bank X auf die Immobilie.
  • Veranlassung – für die Beleihung ist ein Notar notwendig. Nur er kann die Grundschuldeintragung beantragen und durchführen lassen.
  • Vollstreckung – wird ein Kredit nicht bedient, so kann die in der Grundschuld eingetragene Bank über die Immobilie eine Vollstreckung beantragen. Im Ernstfall wird das Haus zwangsversteigert, um die Grundschuld samt Kosten zu decken. Überschüssige Beträge gehen natürlich an den einstigen Besitzer.
  • Rangfolge – bei einer Versteigerung werden die erzielten Gelder der Rangfolge nach ausgezahlt. Aus diesem Grund wollen Banken nach Möglichkeit Grundschulden ersten Ranges belegen, um die Kreditsumme auch tatsächlich vollständig absichern zu können.

Die Kosten für die Grundschuld trägt bei Krediten der Kreditnehmer. Die Kosten ergeben sich aus den Notarkosten und den Gebühren, die durch die Eintragung ins Grundbuch entstehen. Ist ein Kredit vollständig abbezahlt, so kann die Grundschuld auf Antrag des Kreditgebers gelöscht werden. Diese Eintragungen sind im Grundbuch durch die durchgestrichenen Anmerkungen erkennbar. Allerdings muss eine Grundschuld nicht zwingend gelöscht werden. Es kann in Einzelfällen sinnvoll sein, diese zu behalten und für eine spätere Finanzierung erneut zu nutzen. Eine Umschreibung auf einen neuen Kreditgeber ist deutlich kostengünstiger als die Löschung und die Eintragung einer neuen Grundschuld.

Symbolbild Immobilie beleihen
Durch die Beleihung der eigenen Immobilie sind auch höhere Kreditsummen möglich. Foto: @Robert Anasch/Unsplash.com

Wie lässt sich eine Beleihung nutzen?

Aus rein praktischer Sicht kann eine Beleihung der eigenen Immobilie für jeden Kredit und jedes Darlehen genutzt werden. Die Frage ist nur, ob sich dieser Umstand tatsächlich lohnt. Es gilt:

  • Baufinanzierungen – sie sind fast immer mit Beleihungen verbunden. Kaum ein Hausbauprojekt kommt ohne die Eintragung der Grundschuld aus.
  • Weitere Baukosten – wer einen Anbau plant oder das Haus nachträglich verändern möchte, der nutzt die Immobilie auch aus Sicherheit und erlaubt die Eintragung als Grundschuld.
  • Hauszwecke – ob neue Heizungsanlage, Modernisierungsarbeiten, Gestaltungen im Außenbereich oder Umbauten: Es ist recht gängig, das Eigenheim als Kreditabsicherung zu beleihen. Einen Unterschied bieten die Modernisierungskredite, denn sie werben damit, auf die Grundschuld zu verzichten.
  • Sonstige Zwecke – aus praktischer Sicht stellt ein Eigenheim, gerade wenn es abbezahlt ist, immer eine Sicherheit dar. Somit können Kreditnehmer ein Eigentümerdarlehen für jeden erdenklichen Zweck mit einer Grundschuld absichern lassen.

Fakt ist, dass sich nicht alle Kredite in der Praxis dazu eignen, die Immobilie als Sicherheit zu bieten und eine Grundschuld eintragen zu lassen:

  • Autokredite – bei ihnen wird in den meisten Fällen das Auto selbst durch die Hinterlegung des Fahrzeugsbriefes als Pfand genutzt.
  • Kleinkredite – weder der Ballermann-Urlaub, noch das neue Sofa sind sinnvolle Beleihungsgründe.
  • Warum? – die Beleihung, besser gesagt die Eintragung als Grundschuld, verursacht Kosten. Notar- und Eintragungskosten werden vom Kreditnehmer getragen. Es ist wenig sinnvoll, einen kleinen Konsumentenkredit über die Grundschuld abzusichern, wenn schon die Eintragungskosten einen guten dreistelligen Betrag ausmachen.

Was ist dabei zu beachten?

Wer einen Kredit für das Haus aufnimmt und die Immobilie beleiht, der hat meist einen Kredit mit einer Zweckbindung. So wäre der Kredit beispielsweise für die Fassadendämmung und neue Fenster gedacht. Zweckgebundene Kredite bieten jedoch einen günstigeren Zinssatz, weil davon ausgegangen wird, dass die Immobilie durch Arbeiten an Wert gewinnt. Zusätzlich gilt:

  • Immobilienverkauf – bei einem Verkauf der Immobilie sollte die Bank zuerst bedacht werden, damit diese ihre Grundschuld entfernen lässt. Unbelastete Immobilien lassen sich deutlich leichter verkaufen. Wahlweise kann die Grundschuld auch auf die Bank des Käufers übertragen werden, wenn alle Parteien (auch die finanzierende Bank) damit einverstanden sind.
  • Erben – wird die Immobilie vererbt, so erben die Nachkommen automatisch die eingetragenen Grundschulden mit.
  • Gefahr – eine im Grundbuch eingetragene Schuld ermächtigt den Gläubiger auf kurzem Weg zur Vollstreckung. Im Ernstfall heißt das, dass das Haus in die Zwangsversteigerung kommt. Bei kleineren Kreditsummen wird hier jedoch die Verhältnismäßigkeit geprüft, was bedeutet, dass bei einer eingetragenen Grundschuld von 5.000 Euro im Regelfall nicht das Haus gepfändet wird.

Die Beleihung einer Immobilie bietet Banken Sicherheit, die sie mit niedrigen Zinssätzen oder höheren Kreditsummen belohnen. Doch darf nicht vergessen werden, dass es zu einer Eintragung im Grundbuch kommt. Diese Eintragung sichert der Bank das Recht zu, notfalls die Immobilie zur Deckung der Kreditkosten einzusetzen. Aus diesem Grund sollten Eigentümer davon absehen, für kleinere – und nicht absolut notwendige – Zwecke eine Beleihung durchzuführen. Eigentlich sollte dieser Weg vor allem gewählt werden, denn der Verwendungszweck des Geldes direkt mit der Immobilie zusammenhängt und eine Verbesserung oder Erhaltung der Substanz zur Folge hat.

Fazit – die Beleihung macht häufig Sinn

Die Beleihung der eigenen Immobilie ist bei Sanierungsarbeiten oder Umbauten durchaus sinnvoll. In diesem Fall verbessern die Arbeiten die Immobilie und erhöhen den Wert. Nicht ratsam sind Grundschuldeintragungen für zweckfremde Kredite oder gar Kredite für nicht notwendige Luxusgüter. Das heißt, dass der Sommerurlaub niemals als Grundschuld im Grundbuch stehen sollte. Im Ernstfall bedeutet eine Grundschuldeintragung einfach, dass die geldgebende Bank das Haus als Pfand einsetzen und somit versteigern kann. Der Kreditnehmer erhält nach Deckung aller Kosten nur noch den Überschuss und steht am Ende mit relativ leeren Händen und ohne Eigentum da.

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