Für den Bau der Praxis und damit des gesamten Kellers waren Vorgaben einzuhalten, die das Gesundheitsamt der zukünftigen Praxisinhaberin auferlegte. Raumhöhen, Praxisfläche und die Anbindung an separate Sanitärräume mussten somit von Anfang an die Planung und in die spätere Umsetzung einbezogen werden, um die Praxiserlaubnis schlussendlich auch zu erhalten. Foto: Glatthaar Fertigkeller