Effizienzhaus
Effizienzhäuser werden anhand ihrer energetischen Mindeststandards gestaffelt. So darf der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW Effizienzhauses 70 zum Beispiel nicht mehr als 70 Prozent des zulässigen Höchstwerts (nach EnEV) für einen Neubau betragen.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung regelt die Höhe der staatlichen Förderung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Vergütungssätze sind in im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben.
Energetische Gebäudesanierung
Unter dem Begriff der energetischen Gebäudesanierung sind Sanierungsmaßnahmen zusammengefasst, die die Minimierung des Energieverbrauchs (Heizung, Warmwasser, Lüftung, etc.) zum Ziel haben.
Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Eine Farbverlaufsskala zeigt das energetische Gebäudeniveau an. Gleichzeit beinhaltet der Energieausweis Tipps für Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel das Anbringen einer Dämmung. Es gibt zwei Varianten des Ausweises: Der Bedarfsausweis bildet auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage den Energiebedarf eines Gebäudes ab. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei Jahren an.
Energieberater
Energieberater begutachten und bilanzieren die energetische Qualität von Gebäuden. Außerdem geben sie im Zuge ihrer Energieberatung Ratschläge und Hinweise für die energetische Sanierung eines Altbaus. Hausbesitzer, die einen Energieberater beauftragen, erhalten hierfür eine Förderung. Energieberater sind zudem berechtigt, einen Energieausweis auszustellen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) räumt den regenerativen Energiequellen Vorrang vor den konventionellen Energieressourcen ein. So fördert das Gesetzt zum Beispiel den Ausbau von Photovoltaik-, Biomasse- und Windkraftanlagen. Unter anderem regelt das EEG, dass die Energieversorgungsunternehmen den Strom aus regenerativen Energiequellen abnehmen und zu einem bestimmten Satz vergüten müssen.
Energieeinsparverordnung
Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Teil des deutschen Baurechts. Die Energieeinsparverordnung enthält,
neben Bestimmungen zum Energieausweis, energetische Mindestanforderungen für
einen Neubau, für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung von
Bestandsgebäuden, für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie für die Warmwasserbereitung.
Engobierte Dachziegel
Engobierte Dachziegel haben eine matte, matt-glänzende bis glänzende Oberfläche. Engobierte Dachziegel besitzen eine offenporige Struktur und haben daher diffusionsoffene Eigenschaften. Darüber hinaus sind engobierte Dachziegel widerstandsfähig gegen Verwitterung und Moosbefall.
Erdwärme
Siehe Geothermie.
Erdwärmekollektor
Erdwärmekollektoren bestehen aus einem waagerecht im Erdreich verlegten Leitungssystem, das in einer Tiefe von etwa einem bis eineinhalb Metern Tiefe verlegt wird. Für ein Einfamilienhaus werden abhängig von der benötigten Wärmeleistung rund 200 bis 250 Quadratmeter Fläche benötigt. Der Raum über den Erdwärmekollektoren darf nicht bebaut oder versiegelt werden, damit die Sonneneinstrahlung den Boden aufheizen kann.
Erdwärmesonde
Bei einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonde wird ein frostsicheres Arbeitsmittel durch zwei Rohre in ein senkrechtes Bohrloch geleitet, um die Wärme des Erdbodens zu nutzen. Da bei einer Tiefe von etwa zehn Metern die Bodentemperatur konstant bleibt, ist Erdwärmesonde besonders im Winter sehr effektiv. Die Tiefe der Erdwärmesonde ist je nach Beschaffenheit des Erdreichs unterschiedlich. Im Schnitt liegt sie bei einem Einfamilienhaus bei etwa 100 Metern.
Erneuerbare-Energieträger
Siehe regenerative Energieträger.
Energiewald
Siehe „Kurzumtriebsplantage“.
Endenergiebedarf
Die Summe der bereitgestellten Energiemenge, die
für die Bereitstellung einer bestimmten
Raumtemperatur und die Brauchwassererwärmung über das ganze Jahr hinweg benötigt wird,
wird als Endenergiebedarf bezeichnet.
Energierücklaufzeit
Siehe Amortisation.
Erdkollektor
Erdkollektoren werden horizontal, in einer Tiefe von etwa 1,5 bis zwei Metern verlegt, wo sie die Erdwärme sammeln und an die Wärmepumpe weiterleiten. Die Gesamtfläche der Erdkollektoren, die für das Beheizen eines Hauses benötigt wird, entspricht in etwa dem 1,5- bis zweifachen der zu beheizenden Fläche.
Energiewert
Siehe Heizwert.
Enthalpietauscher
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung kann im Winter die Raumluft austrocknen. Durch den Einsatz eines Enthalpietauschers lässt sich ein Großteil der Luftfeuchtigkeit aus der Abluft zurückgewinnen, so dass die relative Feuchte im Haus auf einem erträglichen Wert gehalten wird.
Energiesparlampe
Der Kolben einer Energiesparlampe (auch „Kompaktleuchtstofflampe“ genannt) ist mit einem Edelgas-Quecksilber-Gemisch gefüllt, das zu leuchten beginnt, sobald eine elektrische Spannung angelegt wird. Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger elektrischen Strom und haben eine Lebensdauer von etwa 5.000 bis 10.000 Stunden. Sie müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Erschließung
Ein Grundstück an sich ist noch kein Bauland. Zuvor müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Um ein Grundstück bebauen zu können, muss es zunächst erschlossen werden. Dazu gehören die Versorgung mit Trink- und Löschwasser, Strom, Gas und gegebenenfalls mit Fernwärme, die Entsorgung von Abwasser, Oberflächenwasser und Abfällen, der Zugang oder die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße, ein Feuerwehrzugang bzw. eine -zufahrt. Der Grundstückseigentümer hat auf Grund der allgemeinen Erschließungspflicht der Gemeinde keinen Rechtsanspruch auf Erschließung. Grundsätzlich kann er daher nicht gegen die Gemeinde auf Herstellung einer Straße oder einer anderen Erschließungsanlage klagen. Die Erschließungspflicht schließt nicht automatisch die Herstellung aller Erschließungsanlagen ein, die der Bebauungsplan vorsieht. Sie geht nur so weit, dass die zu erschließenden Grundstücke mit Kraftfahrzeugen und als Fußgänger gefahrlos erreichbar sind.
Eigenkapital
Das sind jene Mittel zur Finanzierung des Bauvorhabens, die dem Eigentümer selbst zur Verfügung stehen, wie Bargeld, Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere und Bausparguthaben. Im weiteren Sinne werden zu den Eigenmitteln auch Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen und öffentliche Zuschüsse gerechnet. Die sogenannte "Muskelhypothek" umfasst die Eigenleistungen des Bauherren beim Bau seines Hauses, die Banken in der Regel als Eigenkapitalersatz anerkennen.
Siehe auch unter >Muskelhypothek
Effektivzins
In diesem Zins, auch als effektiver Jahreszins oder effektiver Jahreszinssatz bezeichnet, sind viele der jährlich anfallenden Kosten für das Darlehen enthalten: Bearbeitungsgebühr, evl. Disagio, Nominalzins, Zinsbindungfrist, Zins und Tilung sowie Provisionen. Allerdings ist der Effektivins nur beschränkt vergleichbar, da etwa Nebenkosten wie die Bereitstellungszinsen nicht eingerechnet sind.
Expandiertes Polystyrol (EPS)
Expandiertes Polystyrol (EPS) wird im freistehenden Bereich und bei Bodenfeuchte (Beanspruchungsklasse 2) an der Kelleraußenwand verwendet. Die Oberfläche ist im freistehenden, nicht erdangefülltem Bereich gewaffelt (strukturiert), um einen guten Haftgrund für den Sockelputz zu bilden. Die Wärmedämmung wird vollflächig oder punktuell verklebt und zusätzlich mit Dämmstoffdübeln an der Kelleraußenwand fixiert.
Extrudiertes Polystyrol (XPS)
Extrudiertes Polystyrol (XPS) weist eine geschlossenzellige Schaumstruktur auf und ist deshalb feuchtebeständiger und druckstabiler als EPS. XPS wird im erdangefüllten Bereich und unterhalb der Bodenplatte verwendet. Die Wärmedämmung wird vollflächig an die Kelleraußenwand geklebt und mit einer idealerweise dreilagigen Noppenbahn geschützt.